Hallo,
ist ein Rückfahrton bei Lastwagen u.ä. Fahrzeugen, wie er in Österreich anscheinend seit einigen Jahren vorgeschrieben ist, in Deutschland vorgeschrieben, verboten oder gibt’s dazu keine Regelung?
§55 StVZO (Schallzeichen) sowie die Vorschrift (sofern ich sei richtig in Erinnerung habe), dass beim Rückwärtsfahren der Rückwärtsfahrende besonders aufzupassen hat und bei nicht ausreichender Sicht hinters Fahrzeug nur mit Einweiser rückwärts fahren darf, scheinen mir eigentlich für zweiteres zu sprechen; dafür hört man dieses Piepsen aber doch relativ oft.
Mit bestem Dank im Vorraus für erhellende Antworten,
Markus
Hallo,
in Deutschland vorgeschrieben,
Sicher nicht.
verboten oder gibt’s dazu keine
Regelung?
http://www.conrad.de/goto.php?artikel=853435 hat jedenfalls keine Zulassung. Ich bin jetzt nicht der Tuningmensch, aber ich ahbe sowas auch noch nicht mit Zulassung gesehen.
Wenn das in Österreich vorgeschrieben ist, müste es aber was mit E-Kennzeichen geben, weil ich mir eine Einzel-/Landesgenehmigung nicht vorstellen kann.
Cu Rene
in der stvzo ist der rückfahrwarnton nicht aufgeführt. in der stvo steht beim rückwärtsfahren… nötigenfalls muss man sich einweisen lassen. wichtig ist nur sie dürfen nicht aus wechselseitig verschieden hohen tönen bestehen.was spricht sonnst dagegen. schaden anrichten bzw. verwechseln kann man sie nicht.
ich denke es verhält sich wie mit dem nur nach vorn wirkenden frontblitzern in gelb… sie werden geduldet.
nötigenfalls mal bei der dekra nachfragen.
hauptmann