Hallo, 2008 wurde in der Steuererklärung als abhängig Beschäftigter die AFA von 2001 für das bis 2006 anerkannte Arbeitszimmer abgesetzt. Dies wurde vom Finanzamt anerkannt und der Steuerbescheid wurde rechtskräftig. 2011 wurde das Arbeitszimmer für 2008
und 2009 im Nachgang, nach neuer Rechtsprechung abgesetzt, welches abgelehnt wurde. Daraufhin fordert jetzt das Finanzamt die AFA mit Zinsen für 2008 zurück (Verböserung des Bescheides von 2008), ohne das in dem damaligen Bescheid überhaupt eine Arbeitszimmer, sondern nur die AFA abgesetzt wurde. Ist das rechtens?
Vielen Dank!
Hallo.
Die AfA wurde wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer geltend gemacht? Mit der Erklärung wurde vermutlich eine Berücksichtigung des Zimmers geltend gemacht, welche im Rechtsbehelfverfahren rückgängig gemacht wurde?
Dann ist die Behandlung korrekt.
Zinsen entstehen für 2008 ab April 2010, insofern ist auch die Zinsfestsetzung korrekt.
Hallo, 2008 wurde in der Steuererklärung als abhängig
Beschäftigter die AFA von 2001 für das bis 2006 anerkannte
Arbeitszimmer abgesetzt.
2001 =Jahreszahl oder Betrag?
Dies wurde vom Finanzamt anerkannt
und der Steuerbescheid wurde rechtskräftig.
Stand dieser Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder erging er vorläufig hinsichtlich des Arbeitszimmers?
War noch ein Einspruch offen?
2011 wurde das
Arbeitszimmer für 2008
und 2009 im Nachgang, nach neuer Rechtsprechung abgesetzt,
welches abgelehnt wurde.
=Antrag auf Änderung? Nach welcher Vorschrift?
ok, abgelehnt; nach welcher Vorschrift?
Daraufhin fordert jetzt das Finanzamt
die AFA mit Zinsen für 2008 zurück (Verböserung des Bescheides
von 2008),
nur angedroht oder kam gleich der Änderungsbescheid? Kam vorher ein Schreiben mit der Androhung der Verböserung?
Verböserung ist nur bei laufendem Einspruchsverfahren zulässig. Im Fachverhalt wurde jedoch kein Einspruch erwähnt. Oder ist eine Korrekturvorschrift angegeben?
ohne das in dem damaligen Bescheid überhaupt eine
Arbeitszimmer, sondern nur die AFA abgesetzt wurde.