Guten Tag,
heute gibt die Airline bekannt, dass der Rückflug um einen Tag verschoben werden muss „aus nicht vorhersehbaren Ursachen“. Angeboten werden 25 EUR Entschädigung als Gutschein für einen zukünftigen Flug - die Mehrkosten im Hotel betragen 129,00 pro Tag! Wer zahlt?? Freue mich auf gute Vorschläge für die nächsten Schritte.
Hallo Düsselfan,
vor einigen Jahren habe ich das mal in einem Zypernurlaub erlebt. Da ging es allerdings um 6 Übernachtungen:wink:
Ich habe dem Chef des verantwortlichen Reiseunternehmens vor Ort so dermaßen die Hölle heiß gemacht - telefonisch vom Büro des Hotelmanagers aus - dass die mich mit meinen beiden Teenies nur noch gepampert haben den Rest der Zeit.
Die Unterkunft war kostenfrei für die 6 Nächte.
Allerdings hatten wir Zusatzkosten, die wir selbst getragen haben, weil der Rückflug nun nach Frankfurt ging und wir mit einem Mietwagen nach Berlin fahren mussten. Natürlich hatten wir auch unsere Verpflegung selbst zu tragen.
Aber ich fand den Deal enigermaßen fair Immerhin durften die beiden Teenies nun eine Woche länger mit ihren Urlaubsflirts verbringen und ich konnte noch ein bisschen länger in der Sonne rumgammeln…
Ob es für derartige Verhandlungen eine Rechtsgrundlage gibt, weiß ich nicht.
Gruß
Demenzia
Ergänzung…
… auf jeden Fall habe ich gelernt, einige Urlaube später, man sollte lieber sofort vor Ort Theater machen. Hinterher Dein Recht zu bekommen, ist ungleich schwerer.
Vor Ort bekommen u.a. auch andere Touris das Theater mit, wenn Du eines machst.
Das möchten die Veranstalter natürlich gern vermeiden. Also greifen sie beschwichtigend ein.
Gruß
Demenzia
Hi,
hast Du eine Pauschalreise gebucht oder nur den Flug und das Hotel extra?
Akut auf jeden Fall mal die Quittung vom Hotel aufbewahren!
bye
Rolf
Stimmt - es fehlen da noch wesentliche Details:
gebucht wurde direkt bei Air Berlin nur der Flug zu festen Terminen - die Hotelbuchung lief getrennt. Der Flug findet Ende Jan 2010 statt und ich möchte gerne die Airline an den Mehrkosten beteiligen…
Gruss aus Düsseldorf
Hi,
das wird Dir nicht gelingen. Du hast aufgrund von Flugverschiebungen das Recht auf eine kostenlose Stornierung des Fluges - aber das war es auch schon.
Byebye
Rolf
Hallo,
versteh ich nicht. Ist nach
EU Verordnung Nr. 261/2004
nicht bei Verspätung von 1 Tag die Übernachtung drin?
http://www.lba.de/nn_309544/DE/Buerger__Service/Flug…
und die Verordnung
http://www.transportrecht.de/transportrecht_content/… (PDF)
LG Petra
Hi,
es ist ja keine Verspätung d.h. der Flug wurde noch nicht angetreten. Es ist eine Flugtagverschiebung VOR Reiseantritt. Und diese Verschiebung berechtigt den Ticketkäufer zur kostenlosen Stornierung, aber nicht zum Schadenersatz.
Ein beliebtes Thema, zumal es immer öfter Vorkommt dass man aus Kostengründen unterschiedliche Leistungen miteinander kombiniert. Diese einzelnen Verträge bieten nicht die gleiche Sicherheit wie eine Pauschalreise.
bye
Rolf
Heute kommt nach einer Schamfrist von 2 Tagen die Zusage, dass die Airline die durch die Streichung des ursprünglichen Fluges verursachten Kosten (eine zusätzliche Übernachtung) übernimmt; vielen Dank an alle!!