Rückflug um 5 (!) Tage verschoben

Angenommen, man will sich einmal einen größeren Urlaub gönnen und bucht bei der Turkish Airlines zum Jahresende einen Flug nach Asien. Aus heiterem Himmel erreicht einen dann während eines Krankenhausaufenthalts eine unpersönliche SMS, dass der Rückflug einfach so um 5 (!) Tage nach hinten in Richtung weniger gefragter Reisetage verschoben wird. Was den genehmigten Urlaub übersteigt und in der Arbeit wegen Termindruck zu Problemen führen könnte. Zudem wäre evtl. die Reisebegleitung dann nicht mehr vor Ort.

Welche Rechte hat man in diesem Fall?

Was ich bisher gefunden habe finde ich verwirrend. Es handelt sich hier um keine Pauschalreise, und die Information wäre mehr als zwei Wochen vor Abflug zugegangen. Ist man in diesem Fall wirklich der Fluggesellschaft ausgeliefert?

Hi!

Genau das ist es: Bis zu zwei Wochen vor dem Flugtermin darf verschoben, annulliert, etc. werden.

Du kannst den Flug stornieren und einen anderen buchen.

Grüße,
Tomh

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Hat man nicht nach EU-Fluggastrechten einen Anspruch auf einen möglichst zeitnahen Ersatzflug (notfalls bei einer anderen Fluggesellschaft) oder Anrecht auf Unterstützung (für Hotel und Verpflegung in der Zeit)?

Hauptsächlich geht es mir darum, dass ich in der Arbeit nicht einfach 5 Tage später auftauchen kann. Wofür schließt man denn einen Vertrag? Das Geld ist auch längst bezahlt - und Alternativflüge inzwischen deutlich teurer geworden. Zudem hätte ich den nun geplanten Flug vor einem Monat gleich direkt buchen können - dann wäre er aber mehrere hundert Euro günstiger gewesen.

Damit sich beide dran halten.

Und nun schau halt mal in diesen Vertrag rein und lies nach, ob es dem einen Vertragspartner erlaubt ist, den Flug zu verschieben und was das für den anderen Vertragspartner dann bedeutet.

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Wo wäre das nachzulesen?
Ein verschobener Flug ist wie eine Annullierung zu werten, lese ich allerorten , mit den entsprechenden Rechten:

Die 2 Wochen finde ich nirgendwo.

Wir hatten so einen Fall letztes Jahr, es wurden anstandslos 600 Euro plus Unkosten überwiesen (Hotel, das gebucht war), für den Ersatzflug einen Tag später gab es ein sehr angenehmes upgrade mit Essen, schönen Sitz mit viel Fußraum etc. .
Das war bei Eurowings, es lief wirklich reibungslos.
Von anderen airlines habe ich auch schon Arges gehört, hier könnte es sich lohnen, eines der Portale in Anspruch zu nehmen, die sich professionell drum kümmern, dafür einen Anteil des erfolgreich geforderten Geldes als Provision nehmen.

Genau die Frage ist der Knackpunkt.

Das hier:


verstehe ich eigentlich so, als wären die zwei Wochen nicht relevant und ich hätte Anspruch auf " Erstattung, anderweitige Beförderung oder Rückflug" sowie auf „Unterstützung“.

Auch den Text der Verordnung selbst interpretiere ich so, bin mir aber nicht 100% sicher:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R0261:DE:HTML

Kennt sich da jemand aus?

Ich glaube, die 2 Wochen sind doch relevant:

Klickst du auf deiner verlinkten Seite auf „Flug gestrichen“ steht dort im zweiten Absatz „Flug gestrichen“:

" Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie Anspruch auf Erstattung, anderweitige Beförderung oder Rückflug sowie auf Unterstützung und Entschädigung. Die Entschädigung ist fällig, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum informiert wurden."
(Hervorhebung von mir)

Naja, das sehe ich recht eindeutig anders. Die Entschädigung gibt es nur unter Voraussetzungen, die Erstattung/anderweitige Beförderung und die Unterstützung immer.

Jetzt ist das zwar nicht der Gesetzestext, aber die Formulierung finde ich schon eindeutig.

Ja, du hast Recht, ich verstehe.
Ich habe nur auf Entschädigung geachtet, weil, dass Du Anspruch auf Erstattung hast ist doch selbstredend, anderweitige Beförderung wurde Dir ja 5 Tage später angeboten.
So ist doch nur die Entschädigung interessant, weil

Hi,

Farouts Zitate belegt, dass du dein Geld wiederbekommst. Du hast so rechtzeitig von der Veränderung erfahren, dass es nichts zu entschädigen gibt.

Die Franzi

Ja, die Erstattung ist eine Option, das ist klar.

Aber trotzdem ist ein Schaden entstanden. Alternative Flüge sind mittlerweile deutlich teurer oder schon ausgebucht. Und fünf Tage später zurückfliegen stellt mich vor massive Probleme in der Arbeit.

Deshalb ist für mich relevant nun wichtig, ob ich einen Anspruch darauf habe, dass sie mich auch früher befördern (oder ggf. einen Flug bei einer anderen Airline bezahlen müssen). Und im Zweifelsfall würde ich mir auch die Unterstützungsleistungen bezahlen lassen.

Zudem, falls ich den deutlich späteren Flug überhaupt antreten könnte, komme ich mir betrogen vor, wenn ich keine Erstattung bekomme. Hätte ich damals zum Buchungszeitpunkt diesen späteren Flug gebucht, wäre er deutlich günstiger gewesen als der, den ich tatsächlich bezahlt habe.

Vollstes Verständnis, hilft dir leider aber auch nicht :frowning:

Es gibt hier folgende Aussage in der dritten Antwort auf eine ähnlich gelagerte Frage:

"Damit können Sie tatsächlich eine Umbuchung verlangen. Der Airline obliegt die Pflicht Ihnen eine alternative Beförderung zur Verfügung zu stellen. Diese ist auch nicht auf die Kapazitäten der von Ihnen gebuchten Airline beschränkt. Im Gegenteil könnten Sie, wie ja bereits von Ihnen vermutet, auch notfalls mit einer anderen Airline befördert werden. Ihre ursprünglich gebuchte Airline ist dazu angehalten die Beförderungspflicht Ihnen gegenüber, wenn es sein muss, auch durch die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter abzudecken.

Darüber hinaus fragen Sie sich, ob Sie Schadensersatzansprüche haben könnten, da Sie zumindest einen Teil Ihrer Kubarundreise womöglich nicht mehr wahrnehmen können. Kommt die Airline Ihrer Pflicht nicht nach Sie mit einem Alternativflug zu versorgen, dann könnten Sie schon einen Anspruch auf Schadensersatz inne haben - gerade falls Sie auf eigene Faust einen Alternativflug buchen, und dieser beispielsweise teurer ist als der ursprünglich von Ihnen gebuchte Flug."

https://www.flugrechte.eu/7373/flug-5-wochen-vorher-storniert-anspruch-auf-umbuchung

Die Qualität dieser Antwort können wir jedoch nicht beurteilen, mich würde das aber motivieren, der Sache nachzugehen.Vielleicht nicht direkt bei tuirkish airlines, weil die mitunter seriell katastrophale Servicebewertungen, nicht nur bei ihrer Hotline haben, aber ich würde weiter forschen, wer helfen könnte.

Wir hatten damals eines dieser Hilfeportale gefunden, bei dem man auch spontan anrufen konnte und wurden recht seriös beraten bis hin zu „Sie haben so gute Chancen auf Zahlungen bei dieser airline, dass Sie uns gar nicht brauchen“, so war es dann auch.
(Nun war unser Fall aber eindeutig, es kam eine sms 24 Stunden vor Abflug nach Bangkok, dass der Flug um einen Tag verschoben ist. Natürlich haben wir gesagt, nö, weil die 600 Euro gelockt haben, haben gecancelt, Geld zurück, neu gebucht einen Tag später, so hatte es uns sogar die Hotlinedame geraten.)

Vielleicht findest Du ja noch eine weiter führende Antwort, ich wünsche Dir viel Glück dabei und hoffentlich doch noch eine schöne Reise!
farout

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Vielen Dank für Deine freundliche Antwort! Mal sehen, was die Airline selbst dazu sagt…

Im anderen Thread schreibt @littlepinguin etwas, das ich tatsächlich auch übersehen habe:
Dass der als gesondert zu sehende Rückflug natürlich weder von einer EU-airline geflogen wird, noch von einem EU- Flughafen startet.
Damit ist das tatsächlich alles so unrichtig, was ich geschrieben habe.
Auch schreibt er, dass wir das türkische Recht zu der Situation nicht kennen.
Vielleicht können Dir die helfen:

Das ist eine dieser Seiten, die ich erwähnt habe, aber:
Es scheint eine Seite zu sein, die sich mit der Türkei in diesem Zusammenhang auskennt, womöglich sogar türkisch ist und bei der man anrufen kann und es scheinen überwiegend oder ausschliesslich türkischstämmige Berater dort zu arbeiten.
Was die davon haben? Bei „bringt nix“ gar nichts, bei Erfolg 24,5 Prozent plus MwSt. Bearbeitungsgebühr der erstrittenen Summe.

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Klasse, danke für den Tipp! Vielleicht versuche ich es über die Türkei… Auf Provisionsbasis kann da ja vermutlich nichts schiefgehen.

Inzwischen habe ich bei der Airline umgebucht und der Flug hat jetzt „nur“ noch 24 Verspätung. Entschädigung wurde mir nicht angeboten, aber ich könne noch über das Feedback-Formular mein Glück versuchen.