Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu folgendem, fiktiven Fall:
Der Kunde K eines Telekomunikationsunternehmens U kündigt den Vertrag unter Berufung auf ein Sonderkündigungsrecht fristlos. U akzeptiert und bestätigt die Kündigung und fordert K schriftlich dazu auf, die leihweise zur Verfügung gestellten Geräte zurückzuschicken. K möchte dem gerne nachkommen, weiß jedoch nicht, welche Geräte U genau zurück haben möchte. (Hintergrund: K ist bzw. war langjähriger Kunde bei U und hat auf Grund diverser Tarifwechsel, Umzügen usw. immer wieder mal neue Geräte von U erhalten, ohne dass U jemals Geräte zurückgefordert hat.) Daher fordert K das Unternehmen U unmittelbar nachdem K diese Rückforderung erhalten hat schrftlich dazu auf, genau zu erläutern, welche Geräte und welches Zubehör U zurück haben möchte. Auf diese Aufforderung reagiert U nicht.
Wie muss K sich rein rechtlich gesehen verhalten? Ich betone: REIN RECHTLICH! Bitte keine Tipps und Empfehlungen, wie K da möglichst ohne viel Scherereien rauskommt, bitte kein Hinweis, dass K einfach alles was er an Geräten von Unternehmen U findet zurückschicken soll o.ä. Mir geht es ausschließlich um die rechtliche Sachlage, d.h. um die Frage, wozu genau K von Rechts wegen verpflichtet ist und nicht um die Frage wie man das vernünftigerweise, mit gesundem Menschenverstand usw. lösen sollte.
Gruß
Alan