Rückfoderung von geliehenen Geräten

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu folgendem, fiktiven Fall:

Der Kunde K eines Telekomunikationsunternehmens U kündigt den Vertrag unter Berufung auf ein Sonderkündigungsrecht fristlos. U akzeptiert und bestätigt die Kündigung und fordert K schriftlich dazu auf, die leihweise zur Verfügung gestellten Geräte zurückzuschicken. K möchte dem gerne nachkommen, weiß jedoch nicht, welche Geräte U genau zurück haben möchte. (Hintergrund: K ist bzw. war langjähriger Kunde bei U und hat auf Grund diverser Tarifwechsel, Umzügen usw. immer wieder mal neue Geräte von U erhalten, ohne dass U jemals Geräte zurückgefordert hat.) Daher fordert K das Unternehmen U unmittelbar nachdem K diese Rückforderung erhalten hat schrftlich dazu auf, genau zu erläutern, welche Geräte und welches Zubehör U zurück haben möchte. Auf diese Aufforderung reagiert U nicht.

Wie muss K sich rein rechtlich gesehen verhalten? Ich betone: REIN RECHTLICH! Bitte keine Tipps und Empfehlungen, wie K da möglichst ohne viel Scherereien rauskommt, bitte kein Hinweis, dass K einfach alles was er an Geräten von Unternehmen U findet zurückschicken soll o.ä. Mir geht es ausschließlich um die rechtliche Sachlage, d.h. um die Frage, wozu genau K von Rechts wegen verpflichtet ist und nicht um die Frage wie man das vernünftigerweise, mit gesundem Menschenverstand usw. lösen sollte.

Gruß
Alan

Hallo,

das ist einfach, er muss alle Geräte zurück schicken, die nicht in seinem Eigentum stehen, die also nicht vom Dienstleister an ihn übereignet wurden.
Das Fehlen einer Rückforderung beim Umtausch begründet keinen Eigentumswechsel.

hth