Rückforderung 8€ Zuzahlung

Freundliches „Guten Morgen“ ins Forum,
die Krankenkassen haben wieder einen enormen Gewinn zu verzeichnen, darum meine Frage, ob die Kasse gerade den Wenig- Verdienern, wie z.B. EU- Rentnern, unter u.s. Voraussetzung, die 8€ zurückerstatten.

Irgendwo (leider nicht mehr auffindbar) hatte ich gelesen, dass dieser Zusatzbeitrag zurück gefordert werden kann, wenn der Versicherte nicht darauf hingewiesen wurde, dass man zu einer anderen KK wechseln könne, die keine 8€ Zuzahlung erhebt.

Kann mir jemand etwas dazu sagen?

Im Voraus besten Dank für Rückmeldungen,
MfG.Vollmart

Hallo,
ich denke mal, der Zug ist abgefahren.
Sicher, es gab zwei oder drei Einzelurteile durch Sozialgerichte, mit denen Kassen verurteilt wurden einen Teil der Zusatzbeiträge zurück zu erstatten wegen Formfehlern, aber grundsätzlich galt, dass alle Mitglieder der Krankenkasse, bis auf wenige Ausnahmen diesen Zusatzbeitrag entrichten mussten. Man hatte damals ein Sonderkündigungsrecht, d.h., man konnte kurzfristig in eine Kasse ohne Zusatzbeitrag wechseln, aber wie gesagt, das war damals.
Heut beschäftigt der Zusatzbeitrag die entsprechenden Kassen nur noch mit dem Problem, dass es immer noch Aussenstände gibt, also Beitragsforderungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder, die den Beitrag noch nicht gezahlt haben. Auf Weisung des BVA. müssen diese Rückstände konsequent eingefordert werden, wenn es nicht anders geht auch mit Vollstreckungsmassnahmen - sehr ärgerliche Sache, aber auch wieder gerecht, wenn alle zahlen mussten, dann wirklich alle.
Gruss
Czauderna