Rückforderung alg 2 / Anhörung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe gestern ein Anhörungsschreiben bekommen und wir (Bedarfsgemeinschaft)2Mädels 18 und 22 in Ausbildung und ich! Wir sollen insgesamt ca.2350 Euro nach § 50 SGB X zurückerstatten.Was kann ich tun Als Haushaltsvorstand?
Termin zur Anhörung machen ,Widerspruch einlegen oder gleich einen Anwalt nehmen??
Bitte um schnellstmögliche Antwort da ich eine Frist bis 07.11.habe.
Vielen ,vielen Dank im vorraus! LG

Moin,
mit welcher Begründung sollt ihr denn soviel zurückzahlen? Die Zahlungen wurden ja mal getätigt, dafür wurde doch der Anspruch geprüft…
Ein „Anhörungsschreiben“ ist genau was? Sollt ihr auf dem Schreiben dazu Stellung nehmen? Oder steht da schon fest, dass ihr das zahlen sollt? Wenn ja: Widerspruch einlegen und Anwalt nehmen. Wäre mein Tipp. Aber bitte nochmal genauer erkundigen.