mein Freund bekam gestern ein Anhörungsschreiben. Man beabsichtigt, das vor einem Jahr für 4 Monate gewährte ALG 2 zurückzufordern, da er sich beim Einwohnermeldeamt nicht umgemeldet hatte, folglich gar nicht in der Wohnung wohnte, für die aber der Mietvertrag vorliegt und für die er Unterkunftskosten beantragt hat.
Er hat aber tatsächlich und wirklich dort gewohnt. Somit hat er auch vollständige und richtige Angaben der Agentur gegenüber gemacht, Miete gezahlt, Quittungen liegen vor und nur vergessen sich umzumelden. Der Umzug war innerhalb der Stadt.
Mann kann doch deswegen nicht einfach davon ausgehen, dass er Falschangaben gemacht hat? Schließlich sind ihm ja tatsächlich Unterkunftskosten entstanden
Mann kann doch deswegen nicht einfach davon ausgehen, dass er
Falschangaben gemacht hat?
War das jetzt die ganze Frage? Natürlich kann die ARGE zunächst mal davon ausgehen. Aber dazu ist ja die Anhörung da, dass man dies klarstellen kann. Und wenn die ARGE keine hieb- und stichfesten Beweise hat, dass er NICHT dort gewohnt hat, wird sie mit einem Rückforderungsbescheid wohl nicht durchkommen. Ich würde bei der Anhörung Zeugen benennen dafür, dass man dort gewohnt hat (z. B. Nachbarn) und direkt erwähnen, dass man gegen eine evtl. Rückforderung Widerspruch einlegen wird. Dann dürfte höchstens noch ein Bußgeld wegen Verstoß gegen das Meldegesetz in Frage kommen.
Mann kann doch deswegen nicht einfach davon ausgehen, dass er
Falschangaben gemacht hat? Schließlich sind ihm ja tatsächlich
Unterkunftskosten entstanden
Warum soll man davon nicht ausgehen können? Meinst du, das wäre noch nie vorgekommen? Und für die Beamten ist derjenige eine völlig fremde Person die nur anhand ihrer „Taten“ beurteilt werden kann.
Ausserdem ist jeder einer gewissen Sorgfaltspflicht unterworfen. Man könnte das auch übersetzen mit „eigene Blödheit wird bestraft“, aber wir wollen ja höflich bleiben.
Evtl. bringt es ja etwas wenn derjenige sich zum Amt begibt, kleine Brötchen beim Sachbearbeiter bäckt und höflich bittet, das Versehen zu entschuldigen. Evtl. können auch andere Nachweise - etwa eine Bestätigung der Vermieter oder der Nachbarn - diese Bitte unterstützen. In jedem Fall ist - meiner Meinung nach, die eine ganz private ist - es nicht sinnvoll mit: Ihr könnt mir doch nicht unterstellen, dass … und ich hatte doch die Kosten… zu arbeiten.
Hi
du hast richtigerweise geschreiben, dass dein Freund eine Anhörung bekommen hat - rat mal, wofür die ist??
Naaa??
genau - damit soll deinem Freund Gelegenheit gegeben werden, sich vor der Entscheidung zu äußern, damit die Behörde nicht evtl. einen falschen Bescheid erlässt.
Sonst könnte man sich die Anhörung ja sparen.
Also soll er hingehen und auf die Anhörung richtig antworten.
das Erhalten eines Anhörungsschreibens ist eine gute Sache. Du kannst direkt mit einem Menschen sprechen. Nachweise auf Papier, die die Mietzahlung belegen sind erforderlich. Eine gute Freundin, welche nur sagt, „er wohnt dort“ ist ungeeignet. Hilfreich wäre eine nun erfolgte Ummeldung vorzuweisen. Damit wird guter Wille gezeigt.
Das dürfte keine Probleme bereiten und ist von seiten der ARGE ein verständliches vorgehen.
eine nachträgliche rückwirkende Ummeldung gibt es nicht. Er sollte einfach jetzt dort gemeldet sein, wo er wohnt. Im Endeffekt geht es nicht um seinen damaligen physischen Aufenthalt, sondern um die Kostenübernahme und dafür reichen seine Zahlungsnachweise aus. Hoffe die Antwort kommt noch rechtzeitig?
Solbane
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