Jemand erhält für sich und ein Kind Leistungen der ARGE.
Jetzt kommt eine Zahlungaufforderung von 387,01 €, davon 250,47 € für die Antragstellerin.
Begründung: der Kindesunterhalt habe sich erhöht.
Ja, statt 69,- € wurden jetzt 295,- € gezahlt - also 226,- € mehr.
Das würde ich ja noch verstehen - aber die ARGE hat für das Kind nur 136,54 € für Sozialgeld + Leistungen für Unterkunft und Heizung berechnet und dazu für die Mutter/Antragstellerin 250,47 €.
Die Mutter hat nachweislich kein Einkommen in diesem Monat gehabt!
Kann der erhöhte KINDESUnterhalt auf die Leistungen der Mutter angerechnet werden?
Die ARGE hat eine Leistung von 69,- € trotz einem Schreiben, dass überwiesen wird, nicht geleistet und auf mehrfache Rückfragen nicht reagiert. Darf diese Summe von der Forderung abgezogen werden?
Außerdem hat die ARGE den Kinderzuschlag einkassiert - aber nicht weitergegeben… Darf gefordert werden, dass vor einer Rückzahlung diese angebliche Zahlung nachgewiesen wird? (Die Antragstellerin ist nicht blöd, aber sie kapiert diese Zahlentabellen nicht!)
Was ist der beste Weg?
Erst einmal Widerspruch einlegen?
Was kann sonst noch getan werden?
Oder einfach die 226.- € abzüglich der 69,- € überweisen (evt. noch abzüglich Kinderzuschlag)?
Liebe Grüße und Danke für eure Hilfe schon mal an alle,
Claudia

