Rückforderung der Betriebs- u. Heizkostenabrechnun

Hallo,

kann das Jobcenter die Zahlung der Betriebs-und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2011 (gezahlt vom Jobcenter an den Leistungsempfänger im Sept. 2012)zurückfordern, wenn der Leistungsempfänger im Nov. 2012 Rente rückwirkend ab 1.8.2012 zugesprochen bekommt?

Vielen Dank für Antworten.

S.lE

Hallo,
eventuell teilweise. Wie ich aus Ihren Angaben ersehe, wurde Ihnen 2011 Leistung vom Jobcenter gezahlt. Ab 1.August 2012 wurde die Rentenzahlung rückwirkend geleistet. Wie hoch sind Sie mit der Rente über dem Regelsatz? und ging die Betriebs u. Heizkostenabrechnung ab dem Sept… 2010 oder wie lange.
Ich würde Ihnen erst einmal raten Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen: DAFÜR HABEN sIE 4 WOCHEN AB ERHALT DES Bescheides zeit.
In den Widerspruchsbescheiden heißt es regelmäßig, dass der Widerspruchsführer, also Sie, die Kosten des Verfahrens zu tragen haben. Gleichzeitig werden aber keine eigenen Verfahrenskosten in diesen Bescheiden erhoben. D. h., dass Sie nur Ihre eigenen Verfahrenskosten übernehmen müssen. Haben Sie den Widerspruch allein ohne Rechtsanwalt erhoben, sind das lediglich Ihre eigenen Aufwendungen für die Briefmarke und den Briefumschlag usw.
sollten sie Probleme bei der Formulierung haben, melden Sie sich wieder.Bitte den Widerspruch per Einschreiben schicken o. persönlich abgeben u. die Abgabe quittieren lassen.
bey mefdealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die ich hier weitergebe.

Ich nehme an, dass es sich um eine Nachzahlung handelt, da mehr verbraucht wurde als die monatlichen Abschläge in 2011 gedeckt haben!? In diesem Falle kann das Jobcenter es zurückfordern, da Nachzahlungen nur im Wege des Darlehens beglichen und sowieso ratenweise vom Regelsatz wieder abgezogen werden.

Die Rente fließt ja nun in einem Monat X zu. Da der Leistungsempänger rückwirkend rente bekommt sind eigentlich alle ab 08.12 gezahlten Leistungen wieder rückforderbar, da dopplet gezahlt worden. Mit dem Wegfall der Bedürftigkeit sind auch alle noch offenen Darlehen fällig, denn der Kunde hat ja jetzt regelmäßiges Einkommen (Rente) . aber mann kann auch weiterhin Ratenzahlung beantragen.

Gruß Gwen

Hallo Gwen,

danke für die Antwort.

LG Susi

Hallo,

danke für die Antwort

LG Susi

Wenn die Rückzahlung im Zeitraum des Leistungsbezuges liegt, dann schon.