Ich nehme an, dass es sich um eine Nachzahlung handelt, da mehr verbraucht wurde als die monatlichen Abschläge in 2011 gedeckt haben!? In diesem Falle kann das Jobcenter es zurückfordern, da Nachzahlungen nur im Wege des Darlehens beglichen und sowieso ratenweise vom Regelsatz wieder abgezogen werden.
Die Rente fließt ja nun in einem Monat X zu. Da der Leistungsempänger rückwirkend rente bekommt sind eigentlich alle ab 08.12 gezahlten Leistungen wieder rückforderbar, da dopplet gezahlt worden. Mit dem Wegfall der Bedürftigkeit sind auch alle noch offenen Darlehen fällig, denn der Kunde hat ja jetzt regelmäßiges Einkommen (Rente) . aber mann kann auch weiterhin Ratenzahlung beantragen.
Gruß Gwen