Rückforderung des AA bei Rente

Hallo an alle Wissenden,
nehmen wir mal an jemand hatte im Juli 2009 einen Unfall, bekommt nach Reha und weiter nach 2. Reha in 2010 Krankengeld bis zur Aussteuerung. Danach seit Januar 2011 Arbeitslosengeld nach § ?? (was früher Überbrückungsgeld genannt wurde). Musste dann vom Amtsarzt des Arbeitsamtes aus im Mai 2011 Rentenantrag stellen.
Nunmehr wird ihm lt. Rentenversicherung Rente gewährt, allerdings hat er die Wahlmöglichkeit des Rentenbeginns August 2009 oder Mai 2010 (nach 2. Reha).

So weit so gut. Nun stellt sich die Frage:
Die Rentenstelle rechnet doch mit der Krankenkasse die Krankengeldzahlungen ab, ebenso doch auch mit dem Arbeitsamt.
Gehen wir mal davon aus, dass sich der Betrag der Rente mit dem Betrag des Arbeitslosengeldes deckt, so hätte doch das Arbeitslosengeld keinen Anspruch mehr auf etwaige Schlusszahlungen des Arbeitgebers an den Rentner (z.B. Urlaubsabgeltung, Überstundenabgeltungen etc.). Ich meine damit, dass das Arbeitsamt doch nicht mehr zurück verlangen kann, als es an den jetzt Rentner bisher bezahlt hat – oder lieg ich da verkehrt??

Dann noch eine Frage: Auf was ist generell zu achten, wenn man die Wahlmöglichkeit des Rentenbeginns hat? Eigentlich doch nur, ob man evtl. mehr Rente bekommen hätte als Krankengeld?

Weiß da evtl. jemand Näheres?

Jede Meinung interessiert bei diesem hypothetischen Fall.

Vielen Dank schon mal …. und noch einen schönen Weihnachtsfeiertag

lala

Hallo,

Hallo an alle Wissenden,
nehmen wir mal an jemand hatte im Juli 2009 einen Unfall, bekommt nach Reha und weiter nach 2. Reha in 2010 Krankengeld bis zur Aussteuerung. Danach seit Januar 2011 Arbeitslosengeld nach § ?? (was früher Überbrückungsgeld genannt wurde). Musste dann vom Amtsarzt des Arbeitsamtes aus im Mai 2011 Rentenantrag stellen.
Nunmehr wird ihm lt. Rentenversicherung Rente gewährt, allerdings hat er die Wahlmöglichkeit des Rentenbeginns August 2009 oder Mai 2010 (nach 2. Reha).

So weit so gut. Nun stellt sich die Frage:
Die Rentenstelle rechnet doch mit der Krankenkasse die Krankengeldzahlungen ab, ebenso doch auch mit dem Arbeitsamt.

Irgendwie wird das sicher abgewickelt.

Gehen wir mal davon aus, dass sich der Betrag der Rente mit dem Betrag des Arbeitslosengeldes deckt, so hätte doch das Arbeitslosengeld keinen Anspruch mehr auf etwaige Schlusszahlungen des Arbeitgebers an den Rentner (z.B. Urlaubsabgeltung, Überstundenabgeltungen etc.). Ich meine damit, dass das Arbeitsamt doch nicht mehr zurück verlangen kann, als es an den jetzt Rentner bisher bezahlt hat – oder lieg ich da verkehrt??

Nee, das ist soweit richtig, wobei mir noch nicht ganz klar ist, warum das Arbeitslosengeld einen Anspruch hätte bzw. was damit gemeint ist.

Dann noch eine Frage: Auf was ist generell zu achten, wenn man die Wahlmöglichkeit des Rentenbeginns hat? Eigentlich doch nur, ob man evtl. mehr Rente bekommen hätte als Krankengeld?

Also ich würde folgendes berücksichtigen, wobei vorauszuschicken wäre, dass das naturgemäß für den Einzenfall zu berechnen wäre:
Je früher der Reteneintritt desto höher die Abschläge, und das dauerhaft.
Mit dem Kranken- und Arbeitsloengeld werden weitere Anrechnungszeiten erworben und auch Beiträge gezahlt, so dass sich der Rentenanspruch bei Eintritt erhöht
Mit einem früheren Rentenbeginn wäre man daher eventuell doppelt gekniffen: Höherer dauerhafter Abschlag auf einen ohnehin niedrigeren Rentenanspruch.
Macht bei den paar Monaten vielleicht nicht viel aus, aber nachrechnen kann man ja mal. Manchmal kann ein Monat Beitrags- oder Anrechnungszeit genau der sein, der fehlt.

Grüße

man verhält sich sich so:
eine Berechnung beim Rentenversicherer bestellen, einmal mit dem älteren und einmal mit dem neueren Datum.
Dann vergleicht man die berechneten Renten miteinander und mit den erhaltenen Zahlungen von Arbeitsamt und Krankenkasse und man weiß es dann alleine - auch ohne Expertenrat…
Zahlen sprechen für sich.

man verhält sich sich so:
eine Berechnung beim Rentenversicherer bestellen, einmal mit dem älteren und einmal mit dem neueren Datum.

Das geht so einfach? Ich frage da wirklich aus Neugier. Die können dann fiktiv auch die zusätzlich gezahlten Beiträge in der Spanne früherer und späterer Renteintritt berücksichtigen? Oder berechenen die nur einmal Rentanspruch anhand der bisherigen Beitragszahlungen zum früheren Renteneintritt und einmal mit bisherigen Beitragszahlungen zum späteren Zeitpunkt?

Dann vergleicht man die berechneten Renten miteinander und mit den erhaltenen Zahlungen von Arbeitsamt und Krankenkasse und man weiß es dann alleine - auch ohne Expertenrat…

Manche brauchen selbst für die Grundrechenarten jemanden, der ihnen hilft ;o)

Zahlen sprechen für sich.

Und was sprechen die Zahlen bzw. was wäre Dein Tipp?