Hallo an alle Wissenden,
nehmen wir mal an jemand hatte im Juli 2009 einen Unfall, bekommt nach Reha und weiter nach 2. Reha in 2010 Krankengeld bis zur Aussteuerung. Danach seit Januar 2011 Arbeitslosengeld nach § ?? (was früher Überbrückungsgeld genannt wurde). Musste dann vom Amtsarzt des Arbeitsamtes aus im Mai 2011 Rentenantrag stellen.
Nunmehr wird ihm lt. Rentenversicherung Rente gewährt, allerdings hat er die Wahlmöglichkeit des Rentenbeginns August 2009 oder Mai 2010 (nach 2. Reha).
So weit so gut. Nun stellt sich die Frage:
Die Rentenstelle rechnet doch mit der Krankenkasse die Krankengeldzahlungen ab, ebenso doch auch mit dem Arbeitsamt.
Gehen wir mal davon aus, dass sich der Betrag der Rente mit dem Betrag des Arbeitslosengeldes deckt, so hätte doch das Arbeitslosengeld keinen Anspruch mehr auf etwaige Schlusszahlungen des Arbeitgebers an den Rentner (z.B. Urlaubsabgeltung, Überstundenabgeltungen etc.). Ich meine damit, dass das Arbeitsamt doch nicht mehr zurück verlangen kann, als es an den jetzt Rentner bisher bezahlt hat – oder lieg ich da verkehrt??
Dann noch eine Frage: Auf was ist generell zu achten, wenn man die Wahlmöglichkeit des Rentenbeginns hat? Eigentlich doch nur, ob man evtl. mehr Rente bekommen hätte als Krankengeld?
Weiß da evtl. jemand Näheres?
Jede Meinung interessiert bei diesem hypothetischen Fall.
Vielen Dank schon mal …. und noch einen schönen Weihnachtsfeiertag
lala