Während meiner Arbeitslosigkeit habe ich eine Arbeitsstelle bei einer Zeitarbeit angenommen und dies dem AA nicht gemeldet, weil ich befürchtet habe bei der Zeitarbeitsfirma kein Geld zu bekommen, da die mich an eine Firma ausgeliehen hatten, die kurz vor dem Konkurs stand und die festen Mitarbeiter dort selbst auch 6 Mon. und länger auf ihren Lohn warteten … und es kam wie es kommen musste. Ich habe 4 Wo. gearbeitet, die Zeitarbeitsfirma zahlte 188 € und den Rest liesen sie unter den Tisch fallen … ich hätte nun zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen müssen, jedoch hätte ich den ja erst einmal selbst zahlen müssen bis zum Urteil und dazu fehlte mir das Geld … Hätte ich das dem AA gemeldet, hätten die mir den Zuverdienst (188 €, aber eher den gesamten Monat kein Arbeitslosengeld bez., wie hätte ich dann meine Miete u.a. zahlen sollen ?). Nun kam heraus, dass ich diese Stelle hatte durch eine Meldung der Krankenkasse und das AA fordert nun über 1000 € (obw. ich nur knapp 800 € Alg I bekommen habe zurück). Ist dies rechtens ? Einen Widerspruch haben sie abgelehnt …
Hi,
hatte auch mal so etwas.
Mir wurde jedoch nur soviel ALGI-Geld zurück verlangt wie ich an Tagen einen Job parallel hatte (2 Tage).
Prüf mal nach, für wieviele Tage du ALG bekommen hast, während du gearbeitet hast.
Ansonsten rechne damit, dass da „Strafgebühr“ o.ä. hinzugerechnet wurde. Gesetzlich steht absichtlicher Missbrauch unter Strafe… aber dazu weiß ich nichts genaues.
Gruß
BJ
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Gegenfrage
Hättest Du dem Arbeitsamt die gezahlten Leistungen erstattet, wenn Dich die Fa. korrekt bezahlt hätte?
PP
Während meiner Arbeitslosigkeit habe ich eine Arbeitsstelle
bei einer Zeitarbeit angenommen und dies dem AA nicht
gemeldet, weil…
Ganz egal, warum - du hättest es auf jeden Fall melden müssen. Punkt.
Wenn der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt, weil er pleite ist, kann man Konkursausfallgeld beim AA beantragen.
Gruß
Nelly
Ergänzung
Wenn der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt, weil er pleite ist,
kann man Konkursausfallgeld beim AA beantragen.
Wenn noch kein Konkurs beantragt ist, kann man auch stattdessen Sozialhilfe bzw. ALG2 bekommen. Verhungern muss in D niemand.
Gruß
Nelly