Rückforderung des Betrages v. zurückgegebener Ware

Hallo!

Ein Kunde bestellt im Internet einen Elektronikartikel. Er schickt diesen innerhalb der 14-Tage-Frist („Fernabsatzgesetz“) zurück. Verkäufer weist darauf hin, dass die Ware erst geprüft werden muss; überweist aber (ca. 3 Wochen) kein Geld.

Ich habe einmal gelernt, dass es da Möglichkeiten gibt Fristen zu setzen und „Druck“ zu machen, aber ich weiß leider die Vorgehensweise nicht (mehr). Welche Möglichkeiten hat der Käufer und wie muss dieser vorgehen?

Danke & Gruß,
Thomas

Da ist der Kunde ziemlich frei. Er kann die Frist sogar mündlich setzen. Hauptsache, die Fristsetzung ist eindeutig.

Levay

Da ist der Kunde ziemlich frei. Er kann die Frist sogar
mündlich setzen. Hauptsache, die Fristsetzung ist eindeutig.

Levay

Danke,
aber was muss der Kunde tun wenn der Verkäufer trotzdem nicht bezahlt?

Gruß,
Thomas

Er „muss“ natürlich gar nichts tun. Er kann aber einen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben. Wenn mit Einwendungen nicht zu rechnen ist, empfiehlt sich immer ein Mahnbescheid. Das ist auch kein besonderes Kostenrisiko gegenüber einer Klage, weil die Kosten, falls dann doch noch Klage erhoben werden muss, angerechnet werden.

Sollte sich der andere bereits in Verzug befinden (z. B. weil eine Frist schon fruchtlos verstrichen ist), würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten dafür muss der Schuldner als sog. Verzugsschaden tragen.

Levay

Frage… ?
Hallo,

tritt man nicht direkt in Verzug wenn in der Rechnung steht „bis zu dem Datum ist der Betrag zu zahlen“ ?

Gruß

Auch Hallo,

nö, denn entweder ist der Termin der Zahlung kalendermäßig bestimmt und
VEREINBART oder es sind 30 Tage vorbei.

Grüße
EK

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