Rückforderung des Gründungszuschusses ?! Hilfe!

Hallo,

ich habe mich letztes Jahr selbständig gemacht mit einen Onlinehandel. Dafür habe ich Gründungszuschuss für 9 Monate beantragt und sofort bewilligt bekommen. Ab dann folgten leider einige Pannen, die nicht durch mich verschuldet wurden: Lieferant hielt sich nicht an mündliche Vereinbarung (als ich die schriftliche Bestätigung wollte, meinte er, dass er aus Kapazitätsgründen nicht liefern kann.) Der neue Lieferant verproduzierte sich, so dass alles Ausschuss war und erneut produziert werden mußte. Während dieser zeit habe ich Werbung geschalten, das Produkt weiterentwickelt, Neztwerke gegründet, den Onlineshop rechtlich optimiert, Seminare bei der IHK besucht, Promotion in Großstädten betrieben… Ich war nicht untätig- wer selbstständig ist weiß, wie schnell die Woche vergeht. Letztendlich hat es aber geklappt und ich konnte für die letzten 3,5 Monate steigende Umsätze vorweisen.
Nun wird mir zur Last gelegt, dass ich untätig war und mir wird eine Anhörung zugesendet, bei der es um die Rückforderung des gesamten Gründungszuschusses geht.
Ich muss nicht erwähnen, dass sie die Weiterbewilligung abgelehnt haben. (Das war der Grund, warum sie auf mich aufmerksam geworden sind.)
Was mache ich nun- hat jemand Erfahrung. ICh verstehe es einfach nicht. Welcher Existenzgründer startet ohne Probleme und sofort mit dickem Gewinn?!

Hallo, darin kenne ich mich nicht aus, aber ich wünsche Dir viel Erfolg, Ralf

Hallo, die Untätigkeit muss erst bewiesen werden.

Auf jeden Fall fristgerecht Einspruch erheben und rechtliche Mittel einlegen. Evtl. anwalt beauftragen!

Viele Erfolg!