Rückforderung des Jobcenters

weiß jemand ob das jobcenter bei eigener fehlberechnung des habtagsjobs nach einem jahr alles zurückfordern darf?
Danke und Gruß lizzy

Ich möchte hier mal aus der Sendung „Escher“ des MDR zitieren, die ebendiesen Fall schon behandelt hat:

_Bei einer Überzahlung handelt es sich in der Regel um einen so genannten „rechtwidrigen begünstigenden Verwaltungsakt.“ Ein solcher Verwaltungsakt darf jedoch nicht zurückgenommen werden, wenn der Begünstigte auf den Bestand eines Verwaltungsaktes vertrauen konnte und sein „Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist.“

Geregelt ist dieser Vertrauensschutz in § 45 des 10. Sozialgesetzbuches. Darin heißt es weiter: "Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.

Auf Vertrauen kann sich der Begünstige nicht berufen, soweit:

-er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
-der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
-er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.

Bei Rückforderungen sind die Behörden an Fristen gebunden. Nachdem eine Behörde Kenntnis über die mögliche Überzahlung bekommen hat, hat sie genau ein Jahr Zeit, um den Sachverhalt zu ermitteln und eine Anhörung des Betroffenen einzuleiten. Ist diese Ein-Jahres-Frist überschritten, ist eine Rückforderung nicht mehr möglich. Außerdem schreibt das Gesetz bei Rückforderungen eine bestimmte Reihenfolge von Schritten vor. Zunächst muss dem Betroffenen im Rahmen der Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Danach muss der angegriffene Bescheid formal aufgehoben werden; dann muss ein Rückforderungsbescheid ergehen. Erst, wenn dieses Verfahren durchlaufen ist, darf das Amt die Erstattung der überzahlten Leistungen fordern. Gegen diesen Verwaltungsakt kann dann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt werden._

Heißt also: Wenn du alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hast und sich das Amt trotzdem zu deinen Gunsten verrechnet hat, hast du Glück gehabt, sie können nichts mehr zurückfordern. Hier greift der Vertrauensschutz.

Bei Rückforderungen sind die Behörden an Fristen gebunden.
Nachdem eine Behörde Kenntnis über die mögliche Überzahlung
bekommen hat, hat sie genau ein Jahr Zeit, um den Sachverhalt
zu ermitteln und eine Anhörung des Betroffenen einzuleiten.
Ist diese Ein-Jahres-Frist überschritten, ist eine
Rückforderung nicht mehr möglich. Außerdem schreibt das Gesetz
bei Rückforderungen eine bestimmte Reihenfolge von Schritten
vor. Zunächst muss dem Betroffenen im Rahmen der Anhörung
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Danach muss der
angegriffene Bescheid formal aufgehoben werden; dann muss ein
Rückforderungsbescheid ergehen. Erst, wenn dieses Verfahren
durchlaufen ist, darf das Amt die Erstattung der überzahlten
Leistungen fordern. Gegen diesen Verwaltungsakt kann dann
innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt
werden.

Es ist allerdings wahrscheinlich, daß ein vorläufiger Bewilligungsbescheid erlassen wurde, so daß § 45 SGB X nicht greifen würde. § 2 ALG II-V wäre dann zutreffend.

Gruß

osmodius

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Hallo,

weiß jemand ob das jobcenter bei eigener fehlberechnung des
habtagsjobs nach einem jahr alles zurückfordern darf?

nein, zumindest nicht mit so dürftigen Angaben.
Geht es um einen oder mehrere Bewilligungszeiträume?
Wurde vorläufig beschieden?
Was wird „alles“ zurückgefordet? In welchem Zeitraum? Auf welcher Rechtsgrundlage?

Auch fiktive Fälle können ausführlich sein. :wink:

Gruß

osmodius

Es ist allerdings wahrscheinlich, daß ein vorläufiger Bewilligungsbescheid erlassen wurde

Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, wenn denen erst nach so langer Zeit auffällt, dass sie zu viel gezahlt haben könnten.

Viele Grüße

Es ist allerdings wahrscheinlich, daß ein vorläufiger Bewilligungsbescheid erlassen wurde

Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, wenn denen erst nach
so langer Zeit auffällt, dass sie zu viel gezahlt haben
könnten.

Ich gehe davon aus, daß das dem JC schnell auffällt, wenn es den Fall bearbeitet. Bis dahin kann allerdings ein Jahr vergehen. Manchmal auch mehr.

Aber insgesamt fehlts ja hier am Input, da mag ich nicht spekulieren.

Gruß

osmodius

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