Rückforderung einer Schenkung bei ALG 2 Bezug?

Hallo Experten,

man stelle sich folgende Situation vor: Eine Tochter bekommt nach dem Tode ihres Großvaters einen Teil des Erbes von der Mutter geschenkt, um sich ein Auto zu kaufen und zur Renovierung eines kürzlich erworbenen Eigenheims. Das Geld wird wie geplant eingesetzt. Kurz darauf wird der Vater arbeitslos und bezieht zunächst ALG1. Aufgrund seines Alters findet der Vater keine neue Arbeitsstelle und bezieht dann ALG2. Muss in diesem Fall die Schenkung, die zu dem Zeitpunkt 3 Jahre zurückliegt zurückerstattet werden? Das Geld ist ja ausgegeben, investiert in ein Auto und ein Haus, das zu dem Zeitpunkt der Rückforderung noch lange nicht abbezahlt ist, die Tochter hat somit selbst Schulden und ist nicht in der Lage den Betrag zu erstatten. Wie wird in so einer Situation verfahren? Wäre sehr dankbar für alle Infos die ich zu dem Thema bekommen könnte… Viele Grüße, Nadine

Möglicherweise nützlicher Paragraph
Hallo

Möglicherweise kann man mit § 529 BGB, 2. Absatz in diesem Zusammenhang was anfangen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/529.html

Viele Grüße