Rückforderung für Schulungskosten

Hallo Guten Tag,

ich hoffe diesen Artikel schreibe ich, wie es vorgeschrieben ist. Ich versuche es.

Meine Frage:
Wenn ein Arbeitnehmer in einer Firma anfängt und direkt am Anfang an einer achttägige Schulung teilnehmen muss, damit er z.b. auf dem Gelände ein Fahrzeug führen darf und/oder über Sicherheitshinweise aufgeklärt wird, muss er diese Kosten dann zurückbezahlen wenn er kündigt? Selbst dann wenn es innerbetriebliche Schulungen sind und er sich noch in der Probezeit befindet und es so im Arbeitsvertrag steht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitnehmer es zurückbezahlen muss.
Über eine Antwort wäre ich dankbar.

Liebe Grüsse
Natascha

Hallo,

Selbst dann wenn es
innerbetriebliche Schulungen sind und er sich noch in der
Probezeit befindet und es so im Arbeitsvertrag steht?

Auch wenn das alles nur theoretisch ist … aber … Am besten ist immer der Vertragstext selbst (nur zum gefragten Thema, nicht der ganze Arbeitsvertrag), weil der Teufel im Detail stecken kann.

Über eine Antwort wäre ich dankbar.

Ich auch.

MfG

P.S. Keine Angst, auch bei einem fiktiven Fall, kann man durchaus sowas schreiben wie -> Gehen wir davon aus, dass der Vertragstext folgendermaßen lauten könnte: " …[Text]…" :wink:

Hallo Xolophos.

Okay nehmen wir mal an im Vertrag stünde sowas wie:

§1 Der Mitarbeiter nimmt zur persönlichen Weiterqualifizierung an Fortbildungsmaßnahmen teil.
.
.

§2
2. Die Fortbildungskosten in Höhe von 93,00 pro Tag, (bestehend aus z.B. Unterrichtsgebühr,Tagungskosten,Personalkosten für Schulungsleiter,Materialkosten) übernimmt die Firma XY unter dem Vorbehalt der Rückforderung (siehe §3) zunächst in voller Höhe.

3.Ein Kostenerstattungsanspruch entsteht nicht,soweit die Agentur für Arbeit oder ein sonstiger Sozialversicherungsträger Kosten übernimmt.

§3

  1. Der Mitarbeiter ist zur Rückzahlung des Arbeitsentgeltes gemäß Ziff.2 und der Fortbildungskosten bis zur Höhe eines Monatsentgeldes verpflichtet,wenn er das Arbeitsverhältnis innerhalb von 12 Monaten kündigt oder das Arbeitsverhältnis seitens XY innerhalb von 12 Monaten aus einem von dem Mitarbeiter zu vertretenden Grund endet. (Eintritt einer auflösenden Bedingung, Anfechtung,Kündigung,Aufhebungsvertrag o.ä.) Für jeden Monat der Beschäftigung nach Ende der Fortbildungsmaßnahmen werden 1/12 des gesamten Rückzahlungsbetrages erlassen. Zwölf Monate nach Beendigung der letzten Schulung werden die getragenen Aufwendungen einschliesslich der Gehaltszahlungen und Soziallasten endgültig von der Firma übernommen.

So ich empfinde dies als Sittenwidrig, denn a) was ist wenn der eigentliche Arbeitsvertrag eh nur auf 8 Monate befristet ist und b) es wären „Verhalten im Brand-und Gefahrenfall“ und „Führen eines Fahrzeuges auf dem Firmengelände“ Schulungen. Man bekommt doch eh gesagt (in jeder Firma) wie man sich zu verhalten hat und ein Führerschein nur für DIESES Gelände kann man eh nicht woanders nutzen. Oder sehe ich da was falsch?

Ich habe mal gelesen, dass firmeninterne Schulungen eh nicht zurückforderbar sind. Ich bin mir nur nicht mehr sicher.

*Verzweifelt bin*

Grüsse
Natascha

Hallo,
kommt wohl sehr auf den Inhalt der Schulung an.

http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/c…

BAG, Urteil vom 5.12.2002 - 6 AZR 539/01 -
„Rückzahlung von Fortbildungskosten…
…Demgegenüber scheidet eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers in der Regel aus, wenn die Fortbildung nur innerbetrieblich von Nutzen ist oder lediglich der Auffrischung vorhandener Kenntnisse oder der Anpassung dieser Kenntnisse an vom Arbeitgeber veranlaßte neuere betriebliche Gegebenheiten dient (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - aaO S 171)…“
Viel Glück
Peter

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Hallo Peter,

lieben Dank, das hilft mir sehr.
„Verhalten im Brand-und Gefahrenfall“ sowie der Erwerb einer Fahrerlaubnis für nur dieses Gelände, wären ja „innerbetrieblich“ oder nicht?

Grüsse
Natascha

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