Rückforderung für Zusatzgebühr

Hallo,
jemand kauft zu Beginn einer Schwangerschaft beim Gynäkologen ein Zusatzpaket für 200 Euro, damit man während der SS intensiver betreut wird, bei jedem Termin Ultraschall gemacht wird (gesetzlich werden nur 3 US durchgeführt und von der KK bezahlt) und Komplikationen frühzeitig erkannt werden können.

Bei Entbindung stellt man bei dem Neugeborenen eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte fest. Der Gynäkologe meint, er habe das wohl übersehen - ein Ultraschallbild 2 Monate vor Entbindung zeigt jedoch eine Portraitaufnahme des Kindes auf welcher (selbst für Laien) erkennbar ist, dass im Gesicht Deformierungen (plattes Näschen einseitig, hochgezogene Lippe darunter) vorliegen.

Klar, man hätte eh nichts dran ändern können und hätte auch nichts geändert, das Kind wird total geliebt, hat aber nun einiges an Strapazen vor sich.

Nun würde die Mutter gern wissen, ob es ethisch vertretbar wäre das Geld zurückzufordern - hierbei ginge es ja nicht um die Tatsache, dass das Kind die Fehlbildung hat, sondern darum, dass trotz teurer Zusatzbehandlung die sichtbare Fehlbildung ÜBERSEHEN wurde. Wozu soll man dann Geld ausgeben, wenn bei Untersuchungen nicht richtig geschaut wird!?!?!

Wie würdet Ihr Euch verhalten? Die Mutter will hier kein Schmerzensgeld oder Schadensersatz oder ähnliches - aber in Anbetracht der Tatsache, dass der Arzt hier wohl gepennt hat und dafür auch noch 200 Euro bekommen hat wäre es doch wohl angemessen, dieses Geld zurückzubekommen, oder nicht??? Den Eltern entstehen Zusatzkosten für Therapien, Hilfsmittel wie andere Flaschen etc., Terminstress, Krankenhausaufenthalte… alles machbar, aber unangenehm.

Nochmal: es geht nicht um das Problem, dass das Kind (welches supersüß und knuddelig ist) diese Fehlbildung hat, sondern die gut bezahlte Schlampigkeit des Gynäkologen.
Eigentlich hätte er dies doch schon von selbst anbieten sollen, als er sich entschuldigte… ich hätte das an seiner Stelle getan!

Grüße,
Sonja

Hallo,

dazu müsste bekannt sein, was

ein Zusatzpaket für 200 Euro

so beinhaltete.

Ging es nur um die Versorgung und den Ultraschall oder war da auch ne „Kind-ganz-Garantie“ mit enthalten?

Hier wird wohl dem Arzt mMn nicht unbedingt etwas vorzuwerfen sein, denn

ein Ultraschallbild 2 Monate vor Entbindung zeigt jedoch eine Portraitaufnahme des Kindes auf welcher ( selbst für Laien ) erkennbar ist, dass im Gesicht Deformierungen (plattes Näschen einseitig, hochgezogene Lippe darunter) vorliegen.

Hier hätte nach der Aussage, ja Mami den Arzt mal fragen können um was es sich da handeln könnte.

Mami soll lieber auf das Kind stolz sein und „der Fehler“ kann heute sehr gut „repariert“ werden! :wink:

VG, René

Hallo,

dazu müsste bekannt sein, was

ein Zusatzpaket für 200 Euro

so beinhaltete.

Die exakte Formulierung der Leistung würde ich hier auch als erstes prüfen.

Ging es nur um die Versorgung und den Ultraschall oder
war da auch ne „Kind-ganz-Garantie“ mit enthalten?

Der Poster hat mehrmals betont, dass es nicht um die, wie Du es nennst, Kind-ganz-Garantie geht sondern darum, dass man über ALLE Abweichungen frühzeitig informiert werden wollte, was der eigentliche Zweck der Zusatzleistung sein sollte.

Hier wird wohl dem Arzt mMn nicht unbedingt etwas vorzuwerfen
sein, denn

doch, Vertragsbruch, eine im Vertrag definierte Leistung wurde nicht erbracht(Wie gesagt, Leistungsbeschreibung genau durchlesen.).

ein Ultraschallbild 2 Monate vor Entbindung zeigt jedoch eine Portraitaufnahme des Kindes auf welcher ( selbst für Laien ) erkennbar ist, dass im Gesicht Deformierungen (plattes Näschen einseitig, hochgezogene Lippe darunter) vorliegen.

Hier hätte nach der Aussage, ja Mami den Arzt mal fragen
können um was es sich da handeln könnte.

Mit vorliegendem Ergebnis, dem Kind, im nach hinein die Aufnahmen noch mal an zu sehen erkennt man es vielleicht auf Anhieb. Aber jemand der so etwas noch nie zu vor gesehen hat muss hier nicht zwangsläufig etwas erkennen.
Ist der selbe Effekt wie der wo man die Schallplatte rückwärts abspielt und dann den Text des Teufels hört. Ohne Untertitel hört man nichts. Mit Untertitel erkennt man es sofort.

Mami soll lieber auf das Kind stolz sein und „der Fehler“ kann
heute sehr gut „repariert“ werden! :wink:

Mami ist stolz aufs Kind, wurde doch mehrmals gesagt.

VG, René

Hallo,
schade, dass man hier so hingestellt wird, als würde man ein Kind mit „Macken“ nicht haben wollen! Es wurde mehrmals betont, dass es hierbei absolut nicht darum geht - für die Eltern ist es das hübscheste, knuddeligste, liebenswürdigste süßeste Baby der Welt, mit keinerlei Einschränkung oder Ärgernis über die nun etwas unglücklichen Umstände. Und die fiktiven Eltern sind so was von stolz auf den Kleinen, der noch so viel vor sich hat und bisher schon ganz toll mitmacht und alle möglichen Untersuchungen und Therapien über sich ergehen lässt.
Es geht lediglich darum, dass jemand Geld für eine nicht erbrachte Leistung bekommen hat. Das hat nichts mit Kind-ganz-Garantie zu tun!
Eine besorgte Mama, die in ihrer Schwangerschaft einfach gut abgesichert sein wollte was die Entwicklung des Babies angeht hat dafür nicht wenig Geld bezahlt und es wurde etwas Wichtiges übersehen, etwas, das auf Ultraschallbildern erkennbar war und kein „versteckter Mangel“.
Es ist anzunehmen dass die Eltern Laien sind und auf dem Bild wohl erkannt haben, dass etwas nicht stimmt, aber aufgrund ihrer Unwissenheit eben davon ausgingen, dass es schon so okay wäre und der Arzt ja sicherlich was gesagt hätte, wenn was nicht in Ordnung wäre. Sonst würde man ja keinen Arzt und kein Zusatzpaket brauchen!

MFG,
S.

Hallo Sonja,

leider kommt es beim schreiben manchmal zu Missverständnissen.
So auch hier, welche so nie gemeint waren!
Ich habe nicht geschrieben, dass die fiktive Mama ihr Kind beanstandet.

Sicher kostet es auch mehr Kraft, mehr Zeit und mehr Geld mit dieser Gaumenspalte (wird es so genannt?).
Hätte der Arzt sieh erkannt, hätte sich etwas daran geändert?
Wohl kaum.

Vor allem an

für die Eltern ist es das hübscheste, knuddeligste, liebenswürdigste süßeste Baby der Welt

hätte sich wohl nichts geändert!

Es geht lediglich darum, dass jemand Geld für eine nicht erbrachte Leistung bekommen hat.

Da die Vereinbarung nicht bekannt ist, vom Leistungsumfang her, kann auch keine Aussage getroffen werden, ob es Regressforderungen geben kann/könnte.

Söllte mein „Schreibstil“ die fiktiven Eltern verletzt haben, bitte ich sie hiermit, vielmals um Entschuldigung!

VG, René