Hallo,
jemand kauft zu Beginn einer Schwangerschaft beim Gynäkologen ein Zusatzpaket für 200 Euro, damit man während der SS intensiver betreut wird, bei jedem Termin Ultraschall gemacht wird (gesetzlich werden nur 3 US durchgeführt und von der KK bezahlt) und Komplikationen frühzeitig erkannt werden können.
Bei Entbindung stellt man bei dem Neugeborenen eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte fest. Der Gynäkologe meint, er habe das wohl übersehen - ein Ultraschallbild 2 Monate vor Entbindung zeigt jedoch eine Portraitaufnahme des Kindes auf welcher (selbst für Laien) erkennbar ist, dass im Gesicht Deformierungen (plattes Näschen einseitig, hochgezogene Lippe darunter) vorliegen.
Klar, man hätte eh nichts dran ändern können und hätte auch nichts geändert, das Kind wird total geliebt, hat aber nun einiges an Strapazen vor sich.
Nun würde die Mutter gern wissen, ob es ethisch vertretbar wäre das Geld zurückzufordern - hierbei ginge es ja nicht um die Tatsache, dass das Kind die Fehlbildung hat, sondern darum, dass trotz teurer Zusatzbehandlung die sichtbare Fehlbildung ÜBERSEHEN wurde. Wozu soll man dann Geld ausgeben, wenn bei Untersuchungen nicht richtig geschaut wird!?!?!
Wie würdet Ihr Euch verhalten? Die Mutter will hier kein Schmerzensgeld oder Schadensersatz oder ähnliches - aber in Anbetracht der Tatsache, dass der Arzt hier wohl gepennt hat und dafür auch noch 200 Euro bekommen hat wäre es doch wohl angemessen, dieses Geld zurückzubekommen, oder nicht??? Den Eltern entstehen Zusatzkosten für Therapien, Hilfsmittel wie andere Flaschen etc., Terminstress, Krankenhausaufenthalte… alles machbar, aber unangenehm.
Nochmal: es geht nicht um das Problem, dass das Kind (welches supersüß und knuddelig ist) diese Fehlbildung hat, sondern die gut bezahlte Schlampigkeit des Gynäkologen.
Eigentlich hätte er dies doch schon von selbst anbieten sollen, als er sich entschuldigte… ich hätte das an seiner Stelle getan!
Grüße,
Sonja
