Rückforderung gerechtfertigter Prämienverbilligung

Hoffentlich kan mir jemand helfen. Ich habe zu spät bemerkt, dass ich keine Prämienverbilligung für das Jahr 2009 erhalten habe. Danach habe ich mich bei meinem Kanton für ein Formular gemeldet. Diese haben mir ein Rückwirkendes Prämienverbilligungsformular für die Krankenkasse geschickt.

Sie haben der KK das Geld überwiesen - so weit so gut. Nun möchten sie das Geld zurück, da ich die Fristen nicht eingehalten habe.

Können sie dieses Geld zurückfordern???

Merci

Hoffentlich kan mir jemand helfen. Ich habe zu spät bemerkt,
dass ich keine Prämienverbilligung für das Jahr 2009 erhalten
habe. Danach habe ich mich bei meinem Kanton für ein Formular
gemeldet. Diese haben mir ein Rückwirkendes
Prämienverbilligungsformular für die Krankenkasse geschickt

Sorry, keine Ahnung…

Sie haben der KK das Geld überwiesen - so weit so gut. Nun
möchten sie das Geld zurück, da ich die Fristen nicht
eingehalten habe.

Können sie dieses Geld zurückfordern???

Merci

Auch wenn mir dies nach eine Problem aus der Schweiz aussieht (meine Erfahrungen diesbezüglich sind äusserst begrenzt), so gehe ich davon aus, dass Du formgerecht einen Antrag gestellt hast. Aufgrund des Antrages wurde von der Behörde ein Verwaltungsakt ausgeführt. Darauf musst Du Dich in der Regel verlassen können. (ich denke, das ist logisch und überall im deutschsprachigen Raum so)

Ich würde die Rückforderung anfechten, weil Dir das nicht anzulasten ist:
a) der Anspruch hätte Dir ohnehin zugestanden
b) das Versäumnis der Verspätung wurde durch die Bewilligung von er Behörde nachträglich „geheilt“

Hoffentlich konnte ich Dir helfen! Viel Glück!

Danke viel mal für deine Antwort!!!
Du hast mir sehr geholfen.

Liebe Grüsse aus der Schweiz :smiley:

hallo
denke zu spät für antwort