Hallo!
Angenommen, die Familienkasse fordertr Kindergeldbeträge nach § 37 II AO zurück. Hat der Widerspruch (oder heißt das im Steuerrecht Einspruch) aufschiebende Wirkung? Ich habe leider von Steuerrecht keine Ahnung und bin versucht, meinem allgemeinen verwaltungsrechtlichen Rechtsempfinden nicht zu trauen.
Gruß,
Florian.
hat keine Aufschiebende Wirkung für die Zahlung.
Jörg
Erledigt
Hallo!
hat keine Aufschiebende Wirkung für die Zahlung.
Danke für die Antwort. Ein ja oder nein ist für mich aber immer ungefähr so brauchbar wie ein „kann ich nicht sagen“. Ich vertraue eher Normen, nicht Menschen 
Hab’s nun selbst herausbekommen.
Gruß,
Florian.