Rückforderung Krankenkasse

Hallo zusammen, folgende Frage:
Wenn jemand unberechtigter weise von einer Krankenkasse eine zu hohe Erstattung einer Rechnung bekommen hat, wie lange hat die Kasse Zeit um den zuviel bezahlten Betrag zurückzufordern?

Vielen Dank für die Antworten!
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

die Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen verjährt regulär nach Ablauf von 4 Kalenderjahren.

Beispiel:

Leistung am 15.06.2011 erbracht; Verjährt mit Ablauf des 31.12.2015.

Grüße

Florian

Geht es wirklich um eine Krankenkasse ? Da gibt es in der Regel keine Rechnungen und keine Erstattungen. Oder ist eine PKV gemeint ?

Hallo

ja um genau zu sein geht es nat um eine PKV

MFG

o.k., dann sind wir in einem ganz anderen Rechtsbereich, nämlich nicht mehr im Sozialrecht, sondern im Privatrecht.

Da gilt die normale Verjährungsfrist von drei Jahren von dem Zeitpunkt an, wo die PKV das Rückforderungsrecht kannte. D.h. bei Versehen der Versicherung drei Jahre ab Zahlung.

Bei Täuschung durch Arzt oder Versicherten drei Jahre ab Kenntnis, d.h. u.U. noch Jahre später.

Guten Tag,

sorry das ich jetzt noch mal nachfragen muss.
Wenn also der Versicherte wissentlich oder unwissentlich etwas falsch gemacht hat, sodass ihm zuviel ausbezahlt, erstattet wurde „verjährt“ das nicht?

MFG

So pauschal kann man das nicht beantworten.

Wenn der Versicherte auf Befragen falsche Angaben macht, verjährt es erst ab dem Zeitpunkt, wo die Versicherung das merkt.

Wenn er irgendwas „vergessen“ hat und die Versicherung hat nicht nachgefragt, obwohl sie die Unvollständigkeit hätte bemerken müssen, ist es Schuld der Versicherung.

Aber wie bei allen Rechtsfragen gibt es mind. 3 Meinungen dazu.

Es geht nicht um eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ? Dafür gibt es je nach Schwere eigene Regeln.

Vielen Dank für die Antwort.
Um eine eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung geht es sicher nicht.
Ich Glaube in dem speziellen Fall ist das alles sehr kompliziert da der Versicherte schon verstorben ist und der „Fehler“ von der Betreuerin damals „übnommen“ wurde, sprich alles wurde so weiter gemacht wie bisher, nur das eben wer anderes mit seiner Unterschift dafür geradesteht. Und jetzt ist auch die Frage ob die Erben dafür belangt werden können, da sie ja das Erbe mit allen Rechten und Pflichten angenommen haben.
Ich glaube ich schicke diejenigen zu einem Bertungsgespräch bei einem Juristen der sich mit Krankenkassen auskennt, dann haben sie 100% Sicherheit.

MFG