Servus,
es ist für einen Mieter, der seine Verbrauchswerte kennt, und
die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten in den
NK-Abrechnungen über einige Jahre nicht sehr schwer, zu
beurteilen, ob die NK-Abrechnung für ihn zu einer Nachzahlung
oder zu einem Guthaben führen wird. Es gab mal Zeiten, da man
durch ständige Übung wusste, dass 1,817453629 auch nichts
anderes sind als ungefähr zwei, und mit guten Ergebnissen
überschlägige Rechnungen ohne elektronische Hilfsmittel
durchführen konnte; solche Mumien aus dem XX. Jahrhundert
können übrigens beim Bäcker die Brötchen oft schneller
addieren als die Mäuselein hinter der Ladentheke das mit der
Maschine machen.
Wird das hier jetzt ein Vortrag über die Fähigkeit des Kopfrechnens, oder bewegen wir uns im Rechtsbrett? Dein geistiger Erguss da oben tut thematisch hier absolut nichts zur Sache, sondern zeugt nur von Überheblichkeit und Arroganz!
Drum nochmal: Dem ausgezogenen Mieter, der eine NK-Abrechnung
erwartet, die zu seinen Gunsten abschließt, kann es herzlich
egal sein, wie lange der Vermieter Zeit hat, um eine
Nachforderung aus NK geltend zu machen. Es geht ihm im
Gegenteil darum, was passiert, wenn der Vermieter (hier
möglicherweise bewusst) alle Fristen verstreichen lässt, um
das Guthaben des Mieters abzurechnen.
Schön, wenn der Mieter weiß, was ihm zustehen kann - das bezweifele ich auch gar nicht. Nehmen wir einfach an, er ist der perfekte Kopfrechner und weiß bis auf den Cent genau, was ihm zusteht. Einverstanden? Gut. Was hilft ihm das jetzt? Würdest du als Vermieter solch einen Mieter auszahlen, nur weil der schon weiß, was er bekommt, bevor Du überhaupt die Rechnung gestellt hast? Wie kann man einem Rechnungssteller eine Frist setzen, bevor die Rechnung überhaupt gestellt ist?
Aber drehen wir den Spieß um: Du sagst, die Jahresfrist muss der Vermieter nur einhalten, wenn er Nachforderungen hat. Gut, dann erleuchte uns Unwissende doch und sage uns die korrekten Fristen wenn der Vermieter zurückzahlen muss.
Und das ist Gegenstand der vorgelegten Frage.
Ja, genau das!