Mein Vater war vom 1.10.2011 bis 27.10.2011 im Klinikum. Nach dem eine schreckliche Diagnose festgestellt gewesen ist, wurde mein Vater nach Hospitz gebracht, wo er am 5.11.2011 gestorben wurde. Mein Vater bekommt Leistungen von Grundsicherung + Pflegegeld 430,00€ mntl. Jetzt hat meine Mutter von der Grundsicherung eine Rechnung für Rückzahlung in Höhe von 1324,00€ bekommen. Der Berater meiner Mutter in Sozialamt hat uns erklärt, dass wir nicht rechtzeitig ihn benachrichtigt haben, dass unser Vater im Hospitz gebracht war. Das stimmt nicht, weil der Leiter vom Hospitz selber am 27.10.2001 dem Sozialamt mitgeteilt hat. Und dass es im Klinikum diesalles Geld fürs Essen und Pflege ausgegeben wurde.
Muss meine Mutter dieses Geld in Höhe von 1324,00€ zurück an Grundsicherung auszahlen? Hängt das davon ab, wer diese Hilfe für Bedarf in schweren Lebenslagen übernommen hat: Gründsicherung oder Pflegekasse?
Hallo, Sie müssen zuerst dringend Widerspruch innerhalb 30 Tagen gegen diese Forderung einlegen, ansonsten bekommt Ihre Mutter kein Geld mehr von der Grundsicherung für sich.
Dann zur Frage: während eines Klinikaufenthalts ist für diese Zeit das Pflegegeld an die Pflegekasse zurück zu zahlen.
Die Zeit im Hospitz übernimmt in der Regel die Pflegekasse und Krankenkasse.
Machen Sie dringend einen Termin mit Ihrer Krankenkasse/Pflegeabteilung und klären Sie dies dort.
Lassen Sie sich eine Bescheinigung des Hospitzleiters geben, dass er rechtzeitig und an welcher Stelle den Hospitzaufenthalt gemeldet hat.
Falls die 30 Tage Widerrufspflicht schon abgelaufen sind, muss Ihre Mutter beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen (Antrag im Internet runterladen) und dann zum Rechtsanwalt gehen.
Erstmal nichts zahlen, aber Ihrem Berater schriftlich mitteilen entweder Widerspruch oder Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Vorher Beratungstermin beim Anwalt machen über die Aussicht auf Erfolg.
Viel Glück und Gruß Gaby
besten Dank!
hallo bella
Hängt das davon ab, wer diese Hilfe
für Bedarf in schweren Lebenslagen übernommen hat:
Gründsicherung oder Pflegekasse?
grundsätzlich gilt daß zuviel gezahlte sozialleistungen zurückgezahlt werden müssen . es kommt aber schon darauf an wer wieviel bezahlt hat von den 430 € , also wieviel davon grundsicherung war und wieviel pflegegeld. da anscheinend die abwicklung das sozialamt übernommen hat wäre es gut wenn das hospitz die meldung schriftlich bestätigt die es am 27.10. an das sozialamt gemacht hat. damit wäre zumindest der punkt geklärt , daß dies nicht mehr vom sachbearbeiter bestritten werden kann.da dein vater am 5. 11. verstorben ist wird leider für diesen monat nichts mehr geleistet , wäre er am 16. gestorben müsste für diesen monat noch gezahlt werden , so ist es leider .da das sozialamt 1324€ zurückfordert ist das wohl für 3 monate , das wäre jedoch nicht richtig, denn da hat dein vater ja noch gelebt.und für november kann diese forderung nicht sein denn da war ja nichts mehr zu bezahlen , sollten da noch 430 € überwiesen worden sein wären diese zurückzuzahlen .ich würde also raten den ganzen vorgang mit einem anwalt für sozialrecht zu klären. möglichst bald !
gruß opa
Besten Dank!
Bella
Besten Dank!
Bella
HOFFE DER HINWEIS IST HILFREICH NOTFALLS EINFACH EINEN BERATUNGSSCHEIN BEIM ZUSTÄNDIGEN GERICHT BEANTRAGEN