Rückforderung Provisonszahlungen

Hallo Wissende,

angenommen, ein Vertriebsmitarbeiter beendet sein Arbeitsverhältnis ordentlich zum 28.02.07. Weiter angenommen, erhält dieser Vertriebsmitarbeiter nun ein Schreiben seines Noch-Arbeitgebers, in dem der Arbeitgeber Provisionszahlungen zurückfordert, die angeblich von den Kunden nicht gezahlt wurden.

Es werden Forderungen, die zum Teil noch aus 2004 stammen aufgelistet. Teilweise wurden diese von dem Vertriebsmitarbeiter gar nicht abgerechnet, teilweise findet über diese Forderungen noch ein Rechtsstreit mit den Kunden statt.

Der Arbeitgeber will zum Ausgleich das gesamte noch ausstehende Gehalt für Februar zurückbehalten um aufzurechnen.

Wenn es berechtigte Rückforderungen sind, ist selbstverständlich, dass der Vertriebsmitarbeiter diese zurückzahlt.

Kann der Arbeitgeber aber das gesamte Gehalt einbehalten? Ist es rechtens, so alte Forderungen anzugeben oder muss so etwas jährlich geschehen?

Danke und Grüße
Alex

Hi Alex,

kommt mir bekannt vor diese Fragestellung. Hatte einige Jahre mit Rückforderung von Provisionszahlungen zu tun.

Argumentation:
Provisionszahlungen gehen davon aus, dass der Verkauf auch vom Kunden ordentlich durch Abnahme und Zahlung abgewickelt wurde. Erst dann ist es als honorierbarer Verkaufserfolg zu sehen… wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Rückfoderung aus vergangenen Jahren:
Wenn sich der Kundenvertrag noch in der Schwebe befindet, besteht auch noch kein Provisionsanspruch.
Die genannten Kundenverträge aus dem Jahr 2004 verjähren am 31.12.2007.
Wie auch die Vertragspflichten des Kunden so verjähren auch die Provisionsrückforderungen der Firma.

In welchen Abständen die Rückforderung von schwebenden und stornierten Aufträgen erfolgen soll, sollte zumindest per Vertrag geregelt sein.
Man sollte in diesem Fall aber einfach von den Verjährungsfristen ausgehen.

Üblicherweise werden Stornorückzahlungen in recht kurzen Abständen abgerechnet. Wenn es um laufende Fälle geht, bekommt der MA dann den Betrag nach Abschluss des Vorganges wieder gut geschrieben.
Maximal sollte 1 Jahr zwischen den Abrechnungen liegen, da sonst (je nach Branche) die Werte zu hoch sind um zurück erstatten zu können.

Im vorliegenden Fall:
Für die Berechnung der Provisionsrückzahlung ist eine detaillierte Aufstellung beizufügen. Pauschale Summen sollte man nicht akzeptieren.

Wenn die Auflistung dann mit den eigenen Unterlagen übereinstimmt, kann man den realen Wert ermitteln.

In der Realität wird nicht das Gehalt einbehalten. Es wird ganz normal ausgezahlt… aber gleichzeitig erhält man die Rückforderung zuviel gezahlter Provisionen… und wenn die die gleiche Höhe hat, kommts finanziell aufs Gleiche heraus.
Aber… einfach „einkassieren“ ist nicht drin. Wegen Abgaben und Steuern, die auch zum Vorteil des MA gezahlt werden.

Man sollte für die aufgelisteten schwebenden Fälle vermerken, dass man auf seine Ansprüche nicht generell verzichtet, sondern sich vorbehält, diese Ansprüche geltend zu machen, wenn der jeweilige Fall zugunsten der Firma ausgeht.

Klartext: OK. Jetzt bekommt ihr wieder. Wenn ihr aber Kohle vom Kundn bekommt, will ich meine Provision auch wieder haben.

So wäre die Abrechnung für beide Seiten korrekt. Man verlangt und gibt Prov zurück, zahlt dann abwer wieder wenn alles gut ausgegangen ist.
Gerade im Provisionsbereich tummeln sich aber viele, denen man auf die Finger schauen sollte.

Meine Erfahrung
Gruß
BJ

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Grundsätzliche Bitte!
Hi!

Meine Erfahrung

Es wäre extrem gut für dieses Brett, wenn Du Deine Erfahrungen stecken lassen würdest!

Sie haben nämlich nur sehr selten etwas mit dem Fragen, und noch viel seltener etwas mit der rechtlichen Realität zu tun!

Nix für ungut

LG
Guido

Was ist denn vereinbart?
Hi!

Gerade im Bereich von Provisionen ist es völlig notwendig, dass man den genauen Wortlaut der Vereinbarung kennt, um eine Rückforderung beurteilen zu können.

Und dann … reine Erfahrungswerte: Drei Vorsitzende beim ArbG sprechen vier verschiedene Urteile zur gleichen Vereinbarung :wink:

LG
Guido