Hi Alex,
kommt mir bekannt vor diese Fragestellung. Hatte einige Jahre mit Rückforderung von Provisionszahlungen zu tun.
Argumentation:
Provisionszahlungen gehen davon aus, dass der Verkauf auch vom Kunden ordentlich durch Abnahme und Zahlung abgewickelt wurde. Erst dann ist es als honorierbarer Verkaufserfolg zu sehen… wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Rückfoderung aus vergangenen Jahren:
Wenn sich der Kundenvertrag noch in der Schwebe befindet, besteht auch noch kein Provisionsanspruch.
Die genannten Kundenverträge aus dem Jahr 2004 verjähren am 31.12.2007.
Wie auch die Vertragspflichten des Kunden so verjähren auch die Provisionsrückforderungen der Firma.
In welchen Abständen die Rückforderung von schwebenden und stornierten Aufträgen erfolgen soll, sollte zumindest per Vertrag geregelt sein.
Man sollte in diesem Fall aber einfach von den Verjährungsfristen ausgehen.
Üblicherweise werden Stornorückzahlungen in recht kurzen Abständen abgerechnet. Wenn es um laufende Fälle geht, bekommt der MA dann den Betrag nach Abschluss des Vorganges wieder gut geschrieben.
Maximal sollte 1 Jahr zwischen den Abrechnungen liegen, da sonst (je nach Branche) die Werte zu hoch sind um zurück erstatten zu können.
Im vorliegenden Fall:
Für die Berechnung der Provisionsrückzahlung ist eine detaillierte Aufstellung beizufügen. Pauschale Summen sollte man nicht akzeptieren.
Wenn die Auflistung dann mit den eigenen Unterlagen übereinstimmt, kann man den realen Wert ermitteln.
In der Realität wird nicht das Gehalt einbehalten. Es wird ganz normal ausgezahlt… aber gleichzeitig erhält man die Rückforderung zuviel gezahlter Provisionen… und wenn die die gleiche Höhe hat, kommts finanziell aufs Gleiche heraus.
Aber… einfach „einkassieren“ ist nicht drin. Wegen Abgaben und Steuern, die auch zum Vorteil des MA gezahlt werden.
Man sollte für die aufgelisteten schwebenden Fälle vermerken, dass man auf seine Ansprüche nicht generell verzichtet, sondern sich vorbehält, diese Ansprüche geltend zu machen, wenn der jeweilige Fall zugunsten der Firma ausgeht.
Klartext: OK. Jetzt bekommt ihr wieder. Wenn ihr aber Kohle vom Kundn bekommt, will ich meine Provision auch wieder haben.
So wäre die Abrechnung für beide Seiten korrekt. Man verlangt und gibt Prov zurück, zahlt dann abwer wieder wenn alles gut ausgegangen ist.
Gerade im Provisionsbereich tummeln sich aber viele, denen man auf die Finger schauen sollte.
Meine Erfahrung
Gruß
BJ
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