ich habe hier ein etwas kompliziertes problem. mein vater ist gestorben und hinterlässt ein haus. er stand als einziger im grundbuch. meine mutter und mein bruder bewohnen jeweils eine etage innerhalb des hauses. mein bruder hat die wohnung vor 11 jahren für 20.000 euro renoviert (fenster, bad, wasserleitung). er hat diese kosten nie bei meinem vater geltend gemacht und es besteht kein vertrag darüber. kann er nachträglich diese renovierungskosten von den miterben einfordern?
Sorry keine Ahnung, würde aber davon aus gehen, da es vor 11 Jahren war - die Renovierung, wieso sollte der die Kosten zurück verlangen. Hat doch selbst Drinn gewohnt.
hallo,du hast nicht geschrieben ob dein Bruder Miete bezahlt hat,zudem hat das ganze schon 11 Jahre auf dem Buckel,also hat er es ziemlich abgewohnt.
hallo alle zusammen,
ich habe hier ein etwas kompliziertes problem. mein vater ist
gestorben und hinterlässt ein haus. er stand als einziger im
grundbuch. meine mutter und mein bruder bewohnen jeweils eine
etage innerhalb des hauses. mein bruder hat die wohnung vor 11
jahren für 20.000 euro renoviert (fenster, bad,
wasserleitung). er hat diese kosten nie bei meinem vater
geltend gemacht und es besteht kein vertrag darüber. kann er
nachträglich diese renovierungskosten von den miterben
einfordern?
Hallo,
ich denke es hängt davon ab,ob er diese Wohnung bereits zu der Zeit schon bewohnt hat?Ohne Miete könnte man dann sagen er hat die Kosten „abgewohnt“
Ansonsten könnte er die Kosten nur anteilig geltend machen,da er ja eine Erbengemeinschaft mit den anderen Erben bildet.
Hallo,
da keine Miete bezahlt würde, müssten wohl die Renovierungskosten mit einer fiktiven ortsüblichen Mietzinszahlung aufgerechnet werden. Da die Renovierung schon 11 Jahre her ist, dürfte wohl nichts mehr zurückzufordern sein. Aber mal beim Anwalt nachfragen.
MfG und schönen Sonntag
das lässt sich nicht so leicht beantworten. Waren das Renovierungsarbeiten, die unbedingt zum Erhalt des Hauses notwendig waren, oder hat Ihr Bruder renoviert, weil ihm der alte Zustand nicht gefallen hat? Ohne das näher geprüft zu haben, meine ich, dass ein Anspruch nur im ersten Fall bestünde. Dieser Anspruch ist allerdings mittlerweile verjährt, so dass Ihr Bruder allenfalls noch aufrechnen könnte.
Da Sie aber jetzt ohnehin eine Erbengemeinschaft bilden und diese auseinandergesetzt werden muss, würde ich Ihnen raten, dies alles in einem Rutsch zu regeln. Dazu müsen Sie ohnehin zu einem Notar, der sie diesbezüglich auch beraten muss.
ich gehe mal davon aus, dass kein Testament exsistiert, oder?
Gesetztliche Erben sind, so keine Gütertrennung besteht, Mutter zu 1/2 Anteil und beide Kinder, Sie und Ihr Bruder zu je 1/4 Anteil, oder gibt es noch weitere Kinder?
Wenn der Bruder vor 11 Jahren 20.000,00 Euro investiert hat, Sie und die Mutter, evt. noch weitere Zeugen das Bestätigen, hat er die Möglichkeit, diese Einlage bei einer Erbauseinandersetzung berücksichtigt zu bekommen. Die weitere Frage aber ist, hat der Bruder an seinen Vater eine Miete bezahlt, oder wurde bereits auf diesem Wege die Investition ausgeglichen?
Wenn Sie jetzt in Erbengemeinschaft - solange bis eine Auseinandersetzung der Erbschaft nach dem Vater stattgefunden hat - leben, hätte Sie als anteiliger Erbe Anspruch auf eine anteilige Miete von Mutter und Bruder.
Übrigens: Wenn noch kein Ausgleich für die 20.000,00 Euro erfolgte, hat Ihr Bruder auch noch einen Zinsanspruch an diese investierte Summe.
MfG
PB
hallo mcwolf
soweit ich weiss, kann er im nachhinein die kosten nicht mehr geltend machen.ich glaube, da besteht auch eine verjährungsfrist, aber genaues kann ich darüber nicht sagen.am besten sie suchen einen anwalt für erbrecht aus, der kann ihnen alles zu 100% erklären und ihnen weiterhelfen.
lg sicha
Hallo McWolf, die Frage ist etwas zu komplex gestellt, weil einige Detaillierte Sachen unerwähnt bleiben, hat Dein Bruder Miete gezahlt, wenn ja, in angemessener Höhe (Vergleichsmiete) oder ist die gez. oder nicht gez. Miete Verrechnung für diese Investition.
Eine pauschale Antwort kann so nicht gegeben werden.
Gruß petit
Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, auch deswegen nicht, da evtl. konkrete oder abstrakte Vereinbarungen zwischen Vater und Bruder getroffen worden sind oder stillschweigend als vereinbart gelten. Eine eingehende Klärung wäre notwendig. Der Bruder könnte aber wohl aus "ungerechtfertigter Bereicherung (so der juristische Begriff) die durch seine Investition evtl. eingetretene Wertsteigerung verlangen (also nicht die bezahlten Material- und Lohnkosten o.ä.).