Rückforderung Schenkung bei Sozialhilfebezug

Meine Mutter hat für meinen Sohn einen Fondssparer angelegt, auf den sie seit 14 jahren monatlich 100,-DM/51,13€ eingezahlt hat.
Nun ist meine Mutter ins Altenheim gezogen, weil sie schwer pflegebedürftig ist. Die Rente reicht nicht zur Deckung der Heimkosten, so dass sie Sozialhilfe beziehen muss.
Der Sozialhilfeträger verlangt nun die Rückzahlung der „Schenkung“ in Höhe von ca 6000,-€ (was in den letzten 10 Jahren gespart wurde)zur Zahlung der Heimkosten.

Ich habe meine Mutter unentgeltlich monatelang in meiner Wohnung gepflegt, ihre Wohnung aufgelöst und renoviert, ihre gesamten Unkosten seit Heimeinzug (Kleidung, Friseur, Fußpflege, Körperpflegeartikel, Eigenanteile zu Medikamenten…)aus meiner Tasche gezahlt, weil sie seit 16 Monaten noch kein Taschengeld vom Sozialhilfeträger erhält.

Ich bin selbst alleinerziehend und teilzeitbeschäftigt.
Kann es sein, dass meinem Kind das Ersparte von der Oma wieder genommen werden kann?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da mir das sehr zu schaffen macht.

ich bitte um entschuldigung… aber ich kann dir nicht helfen.

Hallo Angela,
ist traurig was Du grad erlebst, aber leider ist das Sozialamt im Recht. Ein sogenannter „verarmter Schenker“ hat nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Aber hier ein paar Tipps von mir bzw. Hinweise:
wenn Du Deine Mutti in Deinem Haushalt versorgt hast (und vielleicht auch schon vorher in ihrer eigenen Wohnung?), kannst Du einen gewissen Gegenwert geltend machen (Lebensmittel, anteilige Miet- und Betriebskosten usw.)
Du schreibst nicht, ob Deine Mutti zuhause schon eine Pflegestufe und somit schon Anspruch auf Pflegegeld hatte, wenn nicht, dann kannst Du einen Gegenwert an Pflegeleistungen und Hilfen für die hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung des Zimmers, Sanitärbereiches, Wäsche waschen, Einkaufen, Essen zubereiten usw.) von Deiner Mutter „verlangen“ ebenso sind alle Kosten, die Dir im Zusammenhang mit der Haushaltsauflösung und der Heimaufnahme entstanden sind von Deiner Mutter zurück zu erstatten (immer auf die Angemessenheit achten). Diese Rückforderung war natürlich schon vorher mit Deiner Mutti abgesprochen :smile: nur ihr habt das zwischen Mutter und Tochter nicht schriftlich niedergelegt. Setz am Besten ein Schreiben auf, in dem Du diese Vereinbarung im Nachhinein niederschreibst und von Deiner Mutti gegenzeichnen läßt
ich hoffe ich konnte Dir ein bischen helfen, wenn Du noch weitere Fragen haben solltest meld Dich einfach nochmal.
Liebe Grüße und trotzdem ruhige besinnliche Feitertage

ich kenne einen Fall, da hat der Großvater der Enkelin ein sehr großes Haus überschrieben, ist auch noch innerhalb der 10-Jahresfrist arm geworden, das Sozialamt kam nicht ans Haus oder Geld des Enkels ran. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn er es der eigenen Tochter überschrieben hätte

solange das Sozialamt heute Grundsicherung da von nichts weis haben sie nichts zu befürchten sind sie selbst Grundsicherungsleistung träger oder ALGII wirt Barvermögen angerechnet

Folgendes Barvermögen dürfen Bezieher vom ALG II haben:
200 EUR je Lebensjahr je Lebenspartner
max. 13.000 EUR insgesamt je Lebenspartner
zusätzlich 200 EUR je Lebensjahr je Lebenspartner, wenn Gelder für die Altersvorsorge bestimmt sind
(auch hier gilt wieder die Grenze von 13.000 EUR je Lebenspartner)
Vor dem 01.01.1948 geborene Personen haben einen Freibetrag von
520 EUR je Lebensjahr, maximal 33.800 EUR.

Übersteigen die Ersparnisse die oben genannten Freibeträge, so wird das ALG II so lange zurückgehalten, bis die Ersparnisse soweit aufgebraucht sind, dass die Freigrenzen nicht überschritten werden.

Oh, da bin ich überfragt, tut mir leid.

Scheckungsrückforderung bei Verarmung des Schenkers, übliche Möglichkeit des BGB, hiervon macht das Sozialamt Gebrauch!