Rückforderung Sozialamt

Guten Tag,

vieleicht kann mir hier jemand eine Auskunft geben.

Der 15-jähriger Sohn ist vor 2 Monaten zu seinem Vater gezogen. Die Mutter ist daher jetzt unterhaltspflichtig. Zur Zeit kann sie bei einem Selbstbehalt von 900 EUR nur ca. 150 EUR Unterhalt bezahlen. Der Ex-Mann will sie und die Großmutter vom Sohn beim Familiengericht auf den restlichen Unterhalt verklagen und bei Nichtzahlung den Unterhalt vom Sozialamt einfordern. Er droht auch mit Pfändung von Kfz.

Im Laufe des Jahres wird die Mutter durch zusätzliche Arbeit wahrscheinlich den vollen Unterhalt zahlen können. Ihr restliches Gehalt wird aber dann nur unwesentlich über dem Selbstbehalt von 900 EUR liegen.

Meine Fragen: Wenn das Sozialamt den fehlenden Unterhalt für den Sohn zahlt, muß die Mutter dann für die Monate in denen sie zu wenig Unterhalt zahlen konnte eine Nachzahlung leisten? Kann die Großmutter bei einer sehr niedrigen Rente und Erspartem für ihre Altersvorsorge unterhaltspflichtig gemacht werden?

Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand antworten könnte.

Herzliche Grüße
Ursula

Hallo

Wenn der Sohn 15 Jahre alt ist, so gilt er als arbeitsfähig, und somit wäre hier nicht Sozialhilfe, sondern Alg 2 das richtige. Natürlich muss er nicht arbeiten gehen, wenn er noch zur Schule geht, aber er muss immer nachweisen, dass er noch zur Schule geht.

Ihm wird dann übrigens auch das Kindergeld als Einkommen angerechnet, nur nebenbei gesagt. Aber dafür wird ihm die Hälfte der Miete als Ausgabe angerechnet (die Hälfte, wenn er nur mit dem Vater zusammen wohnt).

Aber er würde mit dem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft leben, d. h. dass das Einkommen des Vaters mit angerechnet würde. Oder hat der kein Einkommen? Wenn doch, dann müsste das schon ziemlich niedrig sein, wenn die dann noch Alg 2 kriegen wollen.

Für Unterhaltsvorschuss ist der Sohn zu alt.

Der Ex-Mann will sie und die Großmutter vom Sohn beim Familiengericht auf den restlichen Unterhalt verklagen und bei Nichtzahlung den Unterhalt vom Sozialamt einfordern. Er droht auch mit Pfändung von Kfz.

Das halte ich für eine leere Drohung.
Selbstbehalt ist Selbstbehalt, und einen angemessenen Pkw kann man nicht pfänden lassen.

Meine Fragen: Wenn das Sozialamt den fehlenden Unterhalt für den Sohn zahlt, muß die Mutter dann für die Monate in denen sie zu wenig Unterhalt zahlen konnte eine Nachzahlung leisten?

Nein, Nachzahlung muss sie nicht leisten. Ich bezweifele aber, dass der Sohn Sozialhilfe oder Alg 2 bekommen wird, das habe ich ja schon geschrieben.

Kann die Großmutter bei einer sehr niedrigen Rente und Erspartem für ihre Altersvorsorge unterhaltspflichtig gemacht werden?

Bei sehr niedriger Rente sowieso nicht, aber bei Alg 2 wird sie auch gar nicht nach ihrem Einkommen befragt.

Ich würde anstelle der Mutter dem Mann raten, Wohngeld zu beantragen, und ihm außerdem mal vorrechnen, welchen Verdienstausfall sie durch die Kindererziehung bereits hatte, und um wieviel weniger Einkommen sie deswegen jetzt hat und um wieviel weniger Rente sie deswegen später bekommen wird.*)

Und dass er sich keineswegs ihr gegenüber benachteiligt fühlen muss, und dass es einfach extrem teuer ist, Kinder zu haben. Für beide Eltern, auch für denjenigen, der keinen Unterhalt zahlt.

Vielleicht sieht er es ja ein und wird friedlich.

Viele Grüße

* Ich denke einfach, dass er sich ärgert, dass er die ganze Zeit den vollen Unterhalt gezahlt hat, und selber jetzt nicht den vollen Unterhalt bekommt, und dass er deswegen so ein Theater macht. Bei den Unkosten wird aber gerne der Verdienstausfall vergessen. So als würde sich die Mutter auf Kosten des Mannes auf die faule Haut legen. - Wenn der Fall völlig anders liegt, dann passen meine Ausführungen möglicherweise nicht.

Hallo,

Der Ex-Mann will sie und die Großmutter vom Sohn beim Familiengericht :auf den restlichen Unterhalt verklagen und bei Nichtzahlung den :Unterhalt vom Sozialamt einfordern. Er droht auch mit Pfändung von Kfz.:

Ist denn der zu zahlende Unterhalt festgesetzt worden, bzw.liegt ein pfändbarer Unterhaltstitel vor?
Evtl.müsste eine Unterhaltsanpassung beantragt werden - nach eigenem Ermessen weniger zu bezahlen geht nicht ohne weiteres.

Bevor der Sohn aber irgendwas an (mit 15) ALG2-Leistungen bekäme, wäre sowieso erst der Kindesunterhalt und auch ggf. sein Wohngeldanspruch vorrangig - und bei ALG2 würde ggf. das Einkommen des Vaters berücksichtigt, bei dem er ja lebt. (Im ALG2-Bezug wäre die Großmutter grundsätzlich nicht heranzuziehen,soweit ich weiss).

Allerdings besteht für die Mutter eine gesteigerte Unterhaltspflicht; siehe z.B. http://www.sozialleistungen.info/news/21.11.2007-unt…

Gruß

Hallo,

Der Ex-Mann will sie und die Großmutter vom Sohn beim Familiengericht :auf den restlichen Unterhalt verklagen und bei Nichtzahlung den :Unterhalt vom Sozialamt einfordern. Er droht auch mit Pfändung von Kfz.:

Ist denn der zu zahlende Unterhalt festgesetzt worden,
bzw.liegt ein pfändbarer Unterhaltstitel vor?
Evtl.müsste eine Unterhaltsanpassung beantragt werden - nach
eigenem Ermessen weniger zu bezahlen geht nicht ohne weiteres.

Es liegt noch kein kein pfändbarer Unterhaltstitel vor.

Bevor der Sohn aber irgendwas an (mit 15) ALG2-Leistungen
bekäme, wäre sowieso erst der Kindesunterhalt und auch ggf.
sein Wohngeldanspruch vorrangig - und bei ALG2 würde ggf. das
Einkommen des Vaters berücksichtigt, bei dem er ja lebt. (Im
ALG2-Bezug wäre die Großmutter grundsätzlich nicht
heranzuziehen,soweit ich weiss).

Der Vater ist selbstständig und „verdient“ nichts. Er lebt mit seiner Lebenspartnerin zusammen in einer Wohnung.

Allerdings besteht für die Mutter eine gesteigerte
Unterhaltspflicht; siehe z.B.
http://www.sozialleistungen.info/news/21.11.2007-unt…

Gruß

Danke für die bisherige Auskunft.
Herzliche Grüße

Hallo

soweit ich weiss, kann ja auch die Mutter selbst den zu zahlenden Unterhalt beim Jugendamt ausrechnen u. ggf. den Unterhaltstitel festsetzen lassen (kostenlos). Dann wird geschaut, was derzeit zu zahlen wäre bzw. überhaupt „machbar“ ist für die Mutter.

Gruß