Rückforderung Unterhaltsvorschuß aus Österreich

Hallo!
Ich lebe seit 2003 in Deutschland und hoffte auf eine finanziell bessere Zukunft!Leider ist es nicht so gekommen wie ich mir das Vorgestellt hatte.
Mein Gehalt bewegte sich zwischen Zeiten von Arbeitslosigkeit Durchschnittlich in der Höhe von ca 850€.Dadurch konnte ich meiner Verpflichtung in Österreich meine Unterhaltszahlungen zu Leisten nicht nachkommen.Meine Ex hat dann Unterhaltsvorschuss bekommen.Mein Sohn ist nun 18 geworden und ich habe jetzt einen netten Brief vom Oberlandesgericht in der Post!Forderung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Stundung auf Antrag und Nachweis über Einkommen Unterhaltspflichten usw.
Ich habe aber in der Zeit mehrmals auf Aufforderung dem Jungendamt meine Einkommensverhältnisse mitgeteilt,
worauf aber keine Antwort oder Reaktion erfolgte!
Ich soll jetzt auch noch 40 € an meinen Sohn weiterbezahlen da er angeblich noch zu wenig verdient!
Er verdient mehr als ich!!!
Das Jugendamt hat aber auch bis jetzt (ca 6 Jahre)nichts unternommen um das Geld einzutreiben???
Jetzt beginne ich mich Beruflich endlich zu Stabilisieren und nun das.
Ich habe einen Monatsverdienst von ca 750€ (Halbtags öffentl.Dienst)
es geht um angebliche Forderungen von fast 15000 €
Ich habe weder Erspartes noch sonst was(Ist ja bei meinen Verdienst kein Wunder)
Meine Fragen:
Kann ich die Forderungen verringern(geringes Gehalt usw
Muss ich überhaupt bezahlen da ich ja wenig verdiene?
Wie soll ich auf das Schreiben reagieren?
Gibt es eine Möglichkeit das auf die Forderung verzichtet wird?
Wie ist die Vorgangsweise bei solchen Verfahren zwischen Österreich und Deutschland?

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo,
Ich kenne das Unterhaltsvorschussgesetz in Österreich nicht, gehe aber davon aus, dass es ähnlich wie unseres ist. Bei uns geht man davon aus, dass für 1 Kind der Unterhaltsvorschuss (in der Regel um das hälftige Kindergeld niedriger als der Mindestunterhalt) auf jeden Fall gezahlt werden kann, außer Sie haben eine wöchentliche Arbeitszeit von mind. 48 Stunden und liegen trotzdem noch unter dem Selbstbehalt. Wenn Sie arbeitslos sind, wird der Unterhaltsvorschuss gestundet. Er verfällt aber nicht, außer Sie erwirken einen richterlichen Beschluss über einen niedrigeren Unterhalt. Das hätten Sie aber schon viel früher machen müssen, das geht nicht rückwirkend. Über die 40 €, die Sie jetzt noch zahlen sollen, kann ich Ihnen keine Auskunft geben, da werden Sie sich fast mal von einem Anwalt beraten lassen müssen. Bei uns sind Unterhaltsvorschuss Staatsgelder. Sie können höchstens eine geringe Ratenzahlung vereinbaren, aber runterkommen Sie wahrscheinlich nicht.
MfG Rohbi