Hallo,
ein Arbeitnehmer erhält Mitte Januar 2010 von seinem Arbeitgeber die Nachricht, dass der AN das gezahlte Weihnachtsgeld (gezahlt Ende Nov. 2009) und Urlaubsgeld (gezahlt Ende April 2009) zurückbezahlen muss. Eine Begründung ist nicht angegeben; vermutet wird, dass dem AN kein Urlaubs-/Weihnachtsgeld zustanden.
Im Arbeitsvertrag steht, dass der AN auf die Einrede des Wegfalls der Bereicherung verzichtet.
Bedeutet dies, dass das angeblich zu viel gezahlte Geld auf jeden Fall zurückbezahlt werden muss, auch wenn es schon ausgegeben wurde?
Woher weiß der AN, ob ihm Urlaubs- und Weihnachtsgeld zustehen? Im Arbeitsvertrag steht, dass sich das Entgelt nach Entgeltgruppe XY des Bundesentgeltvertrages der XX-Industrie sowie dem für den Teilbezirk YY geltenden Entgelttarifvertrag in der jeweils geltenen Fassung richtet. Die Höhe des Entgelts ist angegeben. Weihnachts-/Urlaubsgeld werden nicht erwähnt, jedoch dachte der AN, dass es „normal“ sei, Urlaubs-/Weihnachtsgeld zu bekommen, da sich der AG auf den Entgelttarifvertrag beruft. Und in diesem müsste ja eigentlich stehen, dass Urlaubs-/Weihnachtsgeld gezahlt wird.
Weiterhin steht im Arbeitsvertrag aber auch, dass tarifvertragliche Bestimmungen nur Anwendung finden, wenn und soweit das in dem Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
Vielen Dank schonmal für’s Durchlesen dieses Artikels - ich freue mich auf die stets hilfreichen Antworten hier!