Rückforderung UVG

Nach der Heirat im Ausland steht den Kindern kein Unterhaltsvorschuss mehr zu. Da die Frau erst im Juli (also 2 Monate nach der Heirat) nach Deutschland zurückgekehrt ist, fordert die Unterhaltsvorschusskasse das Geld für Mai (Monat der Hochzeit) und Juni zurück. Da die Frau ALG II bezieht, wurde der Unterhaltsvorschuss bereits als Einkommen angerechnet und ihr von den Leistungen abgezogen. Nach Rücksprache beim JobCenter wurde uns mitgeteilt, dort würden sie nicht rückwirkend das Einkommen durch den Unterhaltsvorschuss aus der Berechnung nehmen, sie hätte das Geld ja schließlich gehabt und „einfach“ ausgegeben. Meine Frage ist nun, ob das JobCenter dieses so einfach darf oder ob sie den UVG für die Monate Mai und Juni aus der Berechnung streichen müssen. Was übrigens mit dem Kinderwohngeld, welches ihnen nach der Hochzeit auch nicht mehr zusteht, reibungslos geklappt hat. Ich bin der Meinung, es kann doch nicht sein, dass ihr erst Geld als Einkommen vom JobCenter berechnet wird und sie das jetzt auch noch zurückzahlen soll. Eine Ungerechtigkeit!

soviel ich weiß, ist es rechtens, und ja, hartz4 ist ungerecht und menschen verachtent.sie kann nur bei der uvg ein ratenplan verhandeln.

Hallo Sissikatz,

wo ist da die Ungerechtigkeit?

Wenn ich (wissentlich) meinen Anspruch verwirke, dann muss ich schon damit rechnen, dass der Staat seine (in seinen Augen zuviel bezahlten) Sozialleistungen zurück haben will.

Natürlich ist es nicht schön, dass der Staat in dem Fall Äpfel mit Birnen aufrechnet, aber letztlich ist es egal. Natürlich wäre es schöner gewesen, wenn Ihre Bekannte die Rückzahlung hätte über mehrere Monate strecken können.

Fakt ist aber m.E. auch, dass das Amt den Bescheid ändern muss, wenn die zuviel erhaltenen Leistungen vollständig zurückgezahlt worden sind.

Ich hoffe, dass das etwas hilft. Viel Erfolg.

Hi,

ALG 2 ist die letzte Instanz, nach allen möglichen Einkommen (Wohngeld, UV usw.)

Was ich nicht verstehe, ist dass der UV gestrichen wird, denn es hat ja nichts mit dem Jetzt-Mann zu tun (es sei denn, er hat die Kinder adoptiert), sondern mit dem Ex, bzw. dem Vater, der nicht zahlt oder zahlen kann, wenn die Kinder unter 12 Jahre alt sind.

JobCenter, UVG, Wohngeldstelle und ArGe arbeiten Hand in Hand.

Wenn das Einkommen zurückgezahlt werden muss, dürfte es nicht als Einkommen gesehen werden, ABER: sie hat unrechtmäßig erhaltenes Geld ausgegeben, also muss sie es zurückzahlen.

Macht da auf freundliche Art ein bisschen Druck. Zeigt Grundsicherung + UVG (y) = x. Von x wird nachträglich y abgezogen UND in Rechnung gestellt. Die Rechnung geht nicht auf.

Mir wurde mal 1 Woche ALG1 Sperre angedroht, ich hätte mich nicht ordnungsgemäß arbeitssuchend gemeldet. Nach detaillierter Beschreibung wo ich wann war und mit wem ich gesprochen hatte wurde mir die Woche nachgezahlt.

Die haben es nicht leicht und denen wird auch gesagt, dass sie erstmal Druck machen sollen. Der Staat muss sein Geld zusammenhalten, versuchen wo es geht.

Viel Glück,

Andi

Hallo,
ja, das kling ungerecht. Ich meine aber auch schon öfters davon gehört zu haben, dass das UVG angerechnet bleibt. Die Erklärung, die ich bisher dazu gehört hatte war folgendes:

Alg 2 wird nach Bedarf bewilligt und gezahlt, zum Zeitpunkt der Bewilligung und der Auszahlung hatten die Kinder das UVG und somit einen gewissen Bedarf, welcher auch ausgezahlt wurde.

Wenn jetzt festgestellt wird, dass das UVG für einen zurückliegenden Zeitraum zu Unrecht gezahlt wurde und somit zu erstatten ist.

Da aber nun dieser Zeitraum bereits vorbei ist, kann für diesen Zeitraum kein Bedarf mehr festgestellt werden, auch nicht nachträglich.

Klingt ein wenig wirr, aber mehr weiss ich darüber leider nicht.
Es wäre sehr nett, wenn ich erfahren könnte, wie die Sache ausgeht, würde mich echt interessieren.

Gruß Nele

Ja, es ist vieles ungerecht in unseren Gesetzen!
Aber das JC hat hier grundsätzlich keine Fehler gemacht. Zum Zeitpunkt der ALG II-Zahlung bestand das UVG als vorhandenes EINKOMMEN. Somit anrechnungsfähig. Dass das nun später von einer anderen Behörde zurückgefordert wird konnte das JC nicht ahnen. Das JC zahlt im Voraus für den jeweils kommenden Monat. Ausgehend von denm da aktuell gemeldeten Einkommen. Im Mai und Juni stand nicht mehr Arbeitslosengehld II zu, wegen des UVG. Die Arge zahlt nur die jeweilige differenz zwischen dem Mindestsatz und dem Geld aus anderen Einnahmequellen. Die Arge übernimmt keinerlei Kredite. HartzIV bekommt nur wer mittellos ist. Wer mittellos ist kann aber auch keine Rückzahlungen an das Jugendamt tätigen. Somit muss mit dem Jugendamt ausgehandelt werden, dass derzeit nichts oder bestenfalls sehr wenig zurückgezahlt werden kann, da das Geld ja ausgegeben wurde. Der Fehler liegt hier aber eindeutig nicht beim Jugendamt oder der Arge, sondern eindeutig bei der Frau, die nicht rechtzeitig die Veränderung durch bevorstehende Heirat gemeldet hat, weswegen es erst zur Überzahlung und später zur Rückforderung des UVG kommen konnte.

Gruß Gwenhyfar

Moin,

ist nichtganz so einfach diese Frage. War die Frau vor der Heirat schon im Leistungsbezug von ALG II? Falls ja, wie kann sie dann 2 Monate von ihrem Wohnort entfernt sein? Lt. ALG II hat sie nur 3 Wochern Urlaubsanspruch. Den gewährt die ARGE auch immer, aber was ist mit der restlichen Zeit. Wenn sie hier ohne Genehmigung der ARGE weg war, erhält sie kein Geld. Meines Wissens gibt es Unterhaltsvorschuss auch nur für ALLEINERZIEHENDE!!!

Bitte beim Jugendamt nachfragen, oder diese Frage mal ins Forum von tacheles-sozialhilfe.de stellen.
Da sitzen Profis.

Regi

Hi,

ALG 2 ist die letzte Instanz, nach allen möglichen Einkommen
(Wohngeld, UV usw.)

Was ich nicht verstehe, ist dass der UV gestrichen wird, denn
es hat ja nichts mit dem Jetzt-Mann zu tun (es sei denn, er
hat die Kinder adoptiert), sondern mit dem Ex, bzw. dem Vater,
der nicht zahlt oder zahlen kann, wenn die Kinder unter 12
Jahre alt sind.

Doch, das ist schon in Ordnung, UVG bekommen nur Alleinerziehende, dabei ist es egal, ob es der leibliche Vater ist.

JobCenter, UVG, Wohngeldstelle und ArGe arbeiten Hand in Hand.

Wenn das Einkommen zurückgezahlt werden muss, dürfte es nicht
als Einkommen gesehen werden, ABER: sie hat unrechtmäßig
erhaltenes Geld ausgegeben, also muss sie es zurückzahlen.

Macht da auf freundliche Art ein bisschen Druck. Zeigt
Grundsicherung + UVG (y) = x. Von x wird nachträglich y
abgezogen UND in Rechnung gestellt. Die Rechnung geht nicht
auf.

Vor Allem macht mich das mit dem Wohngeld stutzig: das hat auch nicht mehr die Arge getragen sondern das Wohnungsamt, aber nachträglich hat das Wohnungsamt die Gelder von der Arge zurückgefordert, weil sie hätten zahlen müssen. Warum gilt das nicht für den UV?

Mir wurde mal 1 Woche ALG1 Sperre angedroht, ich hätte mich
nicht ordnungsgemäß arbeitssuchend gemeldet. Nach
detaillierter Beschreibung wo ich wann war und mit wem ich
gesprochen hatte wurde mir die Woche nachgezahlt.

Die haben es nicht leicht und denen wird auch gesagt, dass sie
erstmal Druck machen sollen. Der Staat muss sein Geld
zusammenhalten, versuchen wo es geht.

Viel Glück,

Andi

Hallo Sissikatz,

wo ist da die Ungerechtigkeit?

Wenn ich (wissentlich) meinen Anspruch verwirke, dann muss ich
schon damit rechnen, dass der Staat seine (in seinen Augen
zuviel bezahlten) Sozialleistungen zurück haben will.
Das ist nicht das Problem: sie will die Unterhaltszahlungen zurückgeben, kann sie aber nur, wenn die Arge das „zu Unrecht“ erhaltene Geld aus der Einkommensberechnung der Kinder rausnimmt.

Natürlich ist es nicht schön, dass der Staat in dem Fall Äpfel
mit Birnen aufrechnet, aber letztlich ist es egal. Natürlich
wäre es schöner gewesen, wenn Ihre Bekannte die Rückzahlung
hätte über mehrere Monate strecken können.

Fakt ist aber m.E. auch, dass das Amt den Bescheid ändern
muss, wenn die zuviel erhaltenen Leistungen vollständig
zurückgezahlt worden sind.

Ich hoffe, dass das etwas hilft. Viel Erfolg.

Moin,

ist nichtganz so einfach diese Frage. War die Frau vor der
Heirat schon im Leistungsbezug von ALG II? Falls ja, wie kann
sie dann 2 Monate von ihrem Wohnort entfernt sein? Lt. ALG II
hat sie nur 3 Wochern Urlaubsanspruch. Den gewährt die ARGE
auch immer, aber was ist mit der restlichen Zeit. Wenn sie
hier ohne Genehmigung der ARGE weg war, erhält sie kein Geld.
Meines Wissens gibt es Unterhaltsvorschuss auch nur für
ALLEINERZIEHENDE!!!
Die 3 Wochen waren genehmigt. Sie konnte wegen einer Erkrankung der Kinder nicht zurückkommen, die Atteste hat die Arge auch anerkannt und die Zahlungen ohne Unterbrechung gewährt. Und v o r ihrer Heirat war sie Alleinerziehend, daher berechtigt. Und jetzt nicht mehr, das steht außer Frage.

Bitte beim Jugendamt nachfragen, oder diese Frage mal ins
Forum von tacheles-sozialhilfe.de stellen.
Da sitzen Profis.

Regi

Das ist für einen Büromenschen nicht so einfach. Die können nur einen Bescheid erstellen für das, was real zum damaligen Zeitpunkt gezahlt wurde.

Jetzt müssen die einen Änderungsbescheid machen und das fällt denen offenbar schwer. Der Änderungsbescheid muss die Zahlungen durch die Kasse und die Rückforderung enthalten - dann stimmt es wieder.

Ggf. an den Amtsleiter wenden.

Viel Erfolg.

Ganz abgesehen davon dass ich nicht verstehe warum sie wenn sie im Mai und Juni im Ausland war während dieser Zeit überhaupt ALG II bekommen hat, hast du natürlich Recht.

Wenn UVG angerechnet wurde und dann von der zuständigen Stelle rückwirkend aufgehoben und zurückgefordert wird kann das Jobcenter die Überzahlung an die Unterhaltsvorschusskasse erstatten.

Wenn das Geld zu Unrecht bezogen wurde hat die ARGE natürlich das Rexht es zurück zu fordern.
Dies passiert eben auf dem einfachen Weg, es mit anderen Zahlungen zu verrechnen.
Meiner Meinung nach völlig korrekt.

Hallo, ich kenne mich leider mit Hartz IV nicht aus, aber eigentlich ist es so, dass, wenn kein Anspruch auf UVG bestanden hat, von der Arge diese Leistung übernommen wird. Vielleicht sollten Sie den Rückforderungsbescheid der UVG-Stelle noch einmal bei der Arge vorlegen.
Tut mir leid, dass ich sonst nicht weiter helfen kann.
MfG Rohbi: