Meine Mutter erhält als Kriegerwitwe eine Ausgleichsrente. Bei Versterben soll das Versorgungsamt eventuelles Sparvermögen oberhalb eine geringen Grenze als Ausgleich zurückfordern.
- Stimmt das?
- Wie hoch ist diese Grenze?
- Wo kann ich die entsprechenden Bestimmungen nachlesen?