Rückforderung v Ausgleichsrente bei Versterben

Meine Mutter erhält als Kriegerwitwe eine Ausgleichsrente. Bei Versterben soll das Versorgungsamt eventuelles Sparvermögen oberhalb eine geringen Grenze als Ausgleich zurückfordern.

  1. Stimmt das?
  2. Wie hoch ist diese Grenze?
  3. Wo kann ich die entsprechenden Bestimmungen nachlesen?

Hallo, leider kann ich bei diesen Fragen nicht helfen.
Gruß Katrin

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sorry,keine Ahnung