meine frage dreht sich um das theme „geldwerte rückforderung von übernommenen Qualifikationsmaßnahmen“
mit hilfe der SUFU kam ich lediglich auf einen artikel, der jedoch nur einen allgemeinen arbeitsvertrag eines users behandelte, deshalb der neue thread…
folgende sachlage: der AG (im öffentlichen Dienst --> TV-L) ermöglicht einem seiner AN eine qualifikations/weiterbildungsmaßnahme. der AN darf also auf kosten des AG seinen meistertitel erwerben.
welche möglichkeiten hat nun der AG, sich im voraus abzusichern, dass der AN nicht nach erwerb seines titels das unternehmen verlässt um sich beispielsweise selbstständig zu machen?
nun habe ich bereits den TV-L durchforstet und bin auf § 5 Qualifizierung gestoßen…
wie sollte solch eine vereinbarung im detail aussehen?
sollte eine bestimmte bindungszeit vereinbart werden?
sollte im falle eines ausscheidens seitens des AN eine teilung der kosten vereinbart werden?
sollte nur allgemein vereinbart werden, dass der AN im falle einer kündigung anteilige kosten zu tragen hat?
wo sollte eine solche vereinbarung getroffen werden, extra im arbeitsvertrag oder reicht es, diese im weiterbildungsantrag zu fixieren?
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, auch mit weiteren anregungen bzgl. der vorgehensweise?!
welche möglichkeiten hat nun der AG, sich im voraus
abzusichern, dass der AN nicht nach erwerb seines titels das
unternehmen verlässt um sich beispielsweise selbstständig zu
machen?
Er macht z.B. einen entsprechenden Vertrag mit dem AN.
nun habe ich bereits den TV-L durchforstet und bin auf § 5
Qualifizierung gestoßen…
Und was steht da zu Qualifizierungen?
wie sollte solch eine vereinbarung im detail aussehen?
Kommt drauf an, was gewollt ist.
sollte eine bestimmte bindungszeit vereinbart werden?
Besser wäre das.
sollte im falle eines ausscheidens seitens des AN eine
teilung der kosten vereinbart werden?
Meinst du sowas mit ‚‚pro Monat Anteil x weniger‘‘?
sollte nur allgemein vereinbart werden, dass der AN im falle
einer kündigung anteilige kosten zu tragen hat?
Käme auf die Formulierung an. Aber um so konkreter die Vereinbarung, um so besser im Ernstfall.
wo sollte eine solche vereinbarung getroffen werden, extra
im arbeitsvertrag oder reicht es, diese im
weiterbildungsantrag zu fixieren?
Na im Antrag bestimmt nicht. Man kann das im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag und auch in nem gesonderten (Weiterbildungs)vertrag vereinbaren.
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, auch mit weiteren anregungen
bzgl. der vorgehensweise?!
Inwiefern? In der Regel dürfte es so sein, dass der AG dem AN einen Vertrag vorlegt (wenns nicht schon irgendwo vereinbart ist) und zu verhandeln gibts da nicht groß was für den AN.
Im Zweifelsfall: Vertrag schnappen (vor Unterschrift!) und damit einen Anwalt ‚‚belästigen‘‘.