Hallo liebe Experten,
Jemand steht ziemlich auf dem Schlauch, weil er mit einem … Job zumindest einen Ausstieg aus dem Bezug von ALG II geschafft hat.
Der ehemalige Leistungsbezieher hatte alles ordnungsgemäß angemeldet und ihm wurde noch für 2 Monate ALG II + Kosten für Unterk. + HZG gewährt, weil er z.B. am 10. des 1. Monats eine schlecht bezahlte Arbeit annahm, der Lohn aber erst Mitte des Folgemonats überwiesen werden würde. ( So stand es auch im vorgelegen Arbeitsvertrag )
Der ausgezahlte Lohn kam auch Mitte des 2. Monats mit knapp mehr als den vorher bezogenen Regelleistungen auf das Konto.
Die Person möchte nun wissen, ob die im vorraus gezahlten Leistungen für den 2. Monat wirklich der Forderung entsprechend in voller Höhe zurückzuzahlen wären, oder ob nicht noch die Tage bis zum Lohneingang als Phase der Hilfebedürftigkeit anzusehen wären.
Somit könnte die Person denken, das die Leistungen anteilig um diese Tage reduziert rückzuerstatten sein könnten.
( Es ginge der Person einzig um Klärung dieser Frage, da der Lohn relativ gering ist und die ArGe nicht unnötig belastet werden soll. )
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
mfg
nutzlos