Hallo
Der Leistungsempfänger ist und erhält mit jedem Bescheid den
Hinweis, dass er verpflichtet ist, jede Änderung dem Amt
anzugeben; ich sehe nicht, warum diese Person es nicht hätte
machen müssen?
Wer sagt denn, dass sie es nicht gemacht hat?
Auto? Schön, wenn das AMt einer ALS das Auto „Überlassen“ hat;
der öffentliche Nahverkehr ist fast überall vorhanden,…
Was für ein Quatsch. Der Besitz eines PKW ist standardmäßig angemessen für ALG2-Empfänger, steht im Gesetz oder den Anweisungen. Natürlich bekommt er keinen bezahlt, aber er darf einen haben, d. h. muss ihn nicht verkaufen. Brauchbaren öffentlichen Nahverkehr gibt es fast nur noch in Großstädten. Überall sonst muss man ziemlich viel Zeit und eigentlich sonst nichts zu tun haben, wenn man sich damit behelfen will. Und teuer ist es außerdem noch. Wer oft mit Bus und Bahn fährt, zahlt unter Umständen genauso viel wie einer mit gebrauchtem Pkw, zumindestens wenn er einen guten Schadenfreiheitsrabatt hat (ich meine alles inclusive, auch Anschaffung, Reparaturen, Steuern, Haftpflicht; nur Benzin ist sowieso billiger als Fahrkarte), besonders wenn mehrere Leute (Familien) fahren.
Mal zur Realität: es gibt Familinväter, die arbeiten bei
Zeitarbeitsfirmen für 900 Netto und bekommen keinen cent, ;-(
Vielleicht bekommen sie deshalb keinen Cent, weil entweder die Frau noch etwas verdient, oder weil sie zuviel Vermögen haben, oder weil sie keinen Antrag stellen. Wenn das eine 4-köpfige Familie ist, die Frau ist Hausfrau oder arbeitslos und es ist nicht zuviel Vermögen vorhanden, dann kann zumindestens die (arbeitslose?) Frau einen Antrag stellen, und weniger als eine ALG2-Empfänger-Familie bekommt diese Familie dann bestimmt nicht. Wenn doch, dann haben sie und/oder der Sachbearbeiter was verkehrt gemacht.
Unsinnig, sie liegt über jeglichen Satz, wo stattliche
Unterstützung möglich ist,…
Soviel ich weiß, liegt der Höchstsatz bei Alleinerziehenden bei 1500,- Euro. Das hängt natürlich von ihrem Bedarf ab. Es käme darauf an, ob sie das Schulgeld als Bedarf absetzen kann. Und Fahrgeld, Kfz-Haftpflicht usw. - Dann wird von ihrem Einkommen 100,- Euro sowieso, von dem Einkommen zwischen 100,- und 800,- 20 % und von dem Einkommen zwischen 800,- und 1500,- 10 % abgesetzt, oder so ähnlich. Was dann noch fehlt für den Gesamtbedarf wird dann noch gezahlt.
Viele Grüße
Simsy