Rückforderung von ALG2

Kann das AA von einer alleinerziehenden Frau mit einem schulpflichtigen Kind bereits gezahlte Gelder von vor 2 Jahren zurückliegender Überzahlung jetzt zurück fordern, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:

Frau hat ein Einkommen von 1300 netto, für das Kind ist Schulgeld in Höhe von 220 Euro zu zahlen, weil es an ein Gymnasium mit Internat geht, welches nicht am Wohnort ist.
FRau benötigt Auto aus beruflichen Gründen. Letzte erforderliche Reparatur hat ihr ganzes Erspartes verbraucht.

Rückzahlung würde bei Frau wirtschaftlichen Ruin bedeuten, sie wäre gezwungen das Auto zu verkaufen, gefährdet damit ihren Job und läuft Gefahr, hilfebedürftig zu werden.

Kann ein AA unter solchen Umständen eine Rückforderung aufmachen?
Oder müßte das AA nicht eher eine weitere Unterstützung prüfen, weil das Einkommen zu gering ist?

Kann sich diese Frau auf Pfändungsgrenzen berufen und es darauf ankommen lassen?

Für sachdienliche Hinweise herzlichen Dank

Hi Ralli,

was das Arbeitsamt darf oder nicht ahne ich nicht. Aber hat denn diese allein erziehende Dame schonmal freundlich mit ihrem Sachbearbeiter gesprochen? Leider wissen wir nicht, um welche Summe es hier geht, aber vielleicht lässt sich eine Ratenzahlung vereinabaren?

Und ganz persönlich aus dem Bauch raus

Frau hat ein Einkommen von 1300 netto,

erscheint mir jetzt - verglichen mit Hartz IV-Sätzen - nicht sooo unfassbar wenig zu sein.

Oder müßte das AA nicht eher eine weitere Unterstützung
prüfen, weil das Einkommen zu gering ist?

Nö, das Arbeitsamt wohl eher nicht, denn so wie ich das verstehe, hat die Frau ja nen Job. Eventuell kann sie jedoch mal beim Sozialamt vorbei gehen und weitere Unterstützung beantragen.

Kann sich diese Frau auf Pfändungsgrenzen berufen und es
darauf ankommen lassen?

Wie meinst Du das „darauf ankommen lassen“? Einfach nicht bezahlen? Halte ich persönlich für die schlechteste aller Möglichkeiten…

*wink*

Petzi

Kann das AA von einer alleinerziehenden Frau mit einem
schulpflichtigen Kind bereits gezahlte Gelder von vor 2 Jahren
zurückliegender Überzahlung jetzt zurück fordern,

ja. Und es ist sogar noch nett, wenn das AA auf eine Betrugsanzeige verzichtet.

Solche Überzahlungen können in der Regel ja nur entstehen, wenn der Leistungsempfänger eine Einkommensveränderung verschweigt obwohl er verpflichtet ist, diese anzumelden.

Wenn er dann weiterhin wissentlich dieses ihm nicht mehr zustehende ALG einkassiert und womöglich noch ausgibt, ist wohl der Tatbestand des Betruges erfüllt.

Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?

Gruß,
Gerhard

Hi,
generell muß ich Ralf recht geben; wir können ja keinen Betrüger mehr ins Gefängnis stecken, weil jeder dann seine „Missetaten“ mit Arbeitsplatzverlust o.ä. begründen würde, verständlich, oder ???
Der Leistungsempfänger ist und erhält mit jedem Bescheid den Hinweis, dass er verpflichtet ist, jede Änderung dem Amt anzugeben; ich sehe nicht, warum diese Person es nicht hätte machen müssen?

Auto? Schön, wenn das AMt einer ALS das Auto „Überlassen“ hat; der öffentliche Nahverkehr ist fast überall vorhanden,…
Zudem: ALS 2 sind Steuergelder und da kann die Agentur nicht einfach einmal „Vorschriften vergessen“;
weiter:

Hi Ralli,

was das Arbeitsamt darf oder nicht ahne ich nicht. Aber hat
denn diese allein erziehende Dame schonmal freundlich mit
ihrem Sachbearbeiter gesprochen? Leider wissen wir nicht, um
welche Summe es hier geht, aber vielleicht lässt sich eine
Ratenzahlung vereinabaren?

Natürlich; das Amt wird über die Bundesagentur/Landesverrechnungsstelle die Rückforderung geltend machen; man setzt sich dann mit denen in Verbindung und bietet eine Ratenzahlung an, welche angemssen ist und das Amt wird dies akzeptieren.

Und ganz persönlich aus dem Bauch raus

Frau hat ein Einkommen von 1300 netto,

erscheint mir jetzt - verglichen mit Hartz IV-Sätzen - nicht
sooo unfassbar wenig zu sein.

Oder müßte das AA nicht eher eine weitere Unterstützung
prüfen, weil das Einkommen zu gering ist?

1300 Netto und weitere Unterstützung durch das Amt? ich geb morgen meinen Job auf bzw. beantrage sofortige Unterstützung, denn offensichtlich leben wir in einem Land, „wo Milch und Honig fleßen“;-(

Mal zur Realität: es gibt Familinväter, die arbeiten bei Zeitarbeitsfirmen für 900 Netto und bekommen keinen cent, ;-(

Nö, das Arbeitsamt wohl eher nicht, denn so wie ich das
verstehe, hat die Frau ja nen Job. Eventuell kann sie jedoch
mal beim Sozialamt vorbei gehen und weitere Unterstützung
beantragen.

Unsinnig, sie liegt über jeglichen Satz, wo stattliche Unterstützung möglich ist,…

Kann sich diese Frau auf Pfändungsgrenzen berufen und es
darauf ankommen lassen?

Wie meinst Du das „darauf ankommen lassen“? Einfach nicht
bezahlen? Halte ich persönlich für die schlechteste aller
Möglichkeiten…

Sehe ich auch so, sollte froh sein, dass hier nicht Betrugsanzeige eingeleitet wird,…
;-.()
mfg
peter

*wink*

Petzi

Jammern auf hohem Niveau
Hallo,

ich fasse mal zusammen:

Ein Einkommen von 1300 Euro netto ist vorhanden, was m.E. ja nicht so wenig ist
Die Tochter geht auf das Internat, was sicher ein gewisser Luxus ist, der nicht jedem Kind zu Teil wird
Ein Auto ist vorhanden
Die Frau fühlt sich arm und sieht nicht ein, unberechtigte Zahlungen aus der Solidarkasse zurück zu zahlen

Armes Deutschland.

Gruß

S.J.

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Hallo,

ich fasse mal zusammen:

Ein Einkommen von 1300 Euro netto ist vorhanden, was m.E. ja
nicht so wenig ist
Die Tochter geht auf das Internat, was sicher ein gewisser
Luxus ist, der nicht jedem Kind zu Teil wird
Ein Auto ist vorhanden
Die Frau fühlt sich arm und sieht nicht ein, unberechtigte
Zahlungen aus der Solidarkasse zurück zu zahlen

Armes Deutschland.

Gruß

S.J.

Es war um sachdienliche Hinweise gebeten worden, diese Antwort widerspiegelt nichts als eine persönliche Meinung, die zudem noch sehr fragwürdig ist.
Seit wann ist denn ein Einkommen von 1300 Euro hoch, wenn es nahe an das Existenzminimum grenzt? In den 1300 ist nämlich bereits Kindergeld enthalten…
Ich finde es eher beschämend, das man Alleinerziehende Mütter dafür bestraft, das sie überhaupt arbeiten gehen, sich dafür ein Auto halten müssen und alle Kosten was Miete, Lebensunterhalt usw. betrifft, selbst finanzieren müssen.
Eine Arbeitslose mit einer Tochter, die an ein Gymnasium an einem anderen Ort geht, bekommt alles bezahlt, sogar das Schulgeld. Wo ist denn das bitte schön gerecht?
Und die meisten Arbeitslosen gehen ja doch noch schwarz arbeiten, die haben also am Ende mehr raus als jede, die nur von der schlecht bezahlten Arbeit leben muß, weil sie zum schwarz arbeiten keine Zeit mehr hat.
Zum Jammer ist also eher die o.g. Bemerkung des Steve Jobs.
Es wird Zeit, das dieses angeblichen Sozialkassen gänzlich aufgelöst werden und jeder sehen muß, wo er bleibt. Dann hätte so mancher ein sehr gutes Auskommen, der sich auch redlich müht und könnte die „Sozialabgaben“ auf seinem eigenen Konto zu einem hübschen Sümmchen anwachsen lassen. Sonst fliest ja ständig ein Teil unseres Einkommens in die Kassen, die Schmarotzer und Faulenzer fördern. Was hat den das noch mit sozial zu tun?
Ist es denn sozial, absichtlich nichts arbeiten zu wollen und dafür auch noch Geld zu verlangen?
In meinen Augen ist das verachtenswert, wenn sich jemand so verhält.
Dieser Frau hat man gerade mal 14 Tage überzahlt, weil sie noch nicht sicher war, ob sie den angebotenen Job behalten wird, hatte noch keinen Vertrag in der Hand. Dieser Frau will man nun das Geld für 14 Tage Überzahlung wegnehmen. Was für eine Schande.
Da sollen die beim AA doch erst mal bei solchen anfangen, die über Jahre arbeitslos gemeldet sind und es eigentlich nicht sind…

Wahrscheilnich hat Frau Glück, weil es da ein Urteil des Sozialgerichtes Schleswig mit Aktenzeichen: S 9 AS 834/05 gibt, welches besagt, das Rückforderungen des AA unrechtens sind, wenn sich der Bescheid auf die Bedarfsgemeinschaft bezog, was bei ihr der Fall war.

„Ein Bescheid, der zugunsten eines Leistungsberechtigten ergangen ist, darf dann nicht zurück genommen werden, wenn der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat, und sein Vertrauen schutzwürdig ist. Hier muss mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme abgewogen werden. Eine Rücknahme ist danach i.d.R. dann nicht möglich, wenn die erbrachten Leistungen verbraucht wurden oder wenn Vermögensverfügungen getroffen wurden, die nicht mehr oder nur unter nicht zumutbaren Nachteilen rückgängig gemacht werden können.“

Solche Hinweise hätte man hier erwartet, die ich mir nun selbst gegoogelt habe…

Dieses Forum hier scheint auch so langsam zu einer Plapperstube von Nörglern und Besserwissern mit Bildzeitungsniveau zu verkommen. Wirklich hilfreiche Hinweise waren ja nicht dabei.

Kann nur hoffen, das das hier kein Dauerzustand bleibt und es auch noch niveauvolle Forenteilnehmer gibt.

Hallo,

wenn die ARGE erst jetzt zurückfordert, dann ist die Überzahlung auch jetzt erst bekannt geworden. Sprich: die Einkünfte wurden vom Leistungsempfänger nicht angegeben. Daher ist die Rückforderung generell noch zulässig.

Bezieht man sich darauf, dass die Gelder in einer Bedarfsgemeischaft gezahlt wurden, so wird lediglich der Bescheid geändert, an der Rückforderung wird sich allerdings wenig ändern (dazu sind jetzt nicht genügend Details vorhanden).

Anhand der Darstellung lässt sich nicht erkennen, dass von Vertrauensschutz ausgegangen werden kann oder Vermögensdispositionen getroffen wurden.

Somit sehe ich keine Möglichkeit, den überzahlten Betrag nicht zurückzahlen zu müssen. Eine Ratenzahlung ist allerdings möglich.

Gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Und ganz persönlich aus dem Bauch raus

Frau hat ein Einkommen von 1300 netto,

erscheint mir jetzt - verglichen mit Hartz IV-Sätzen - nicht
sooo unfassbar wenig zu sein.

Das ist aber wohl wirklich nur aus dem Bauch heraus. Alleinerziehende Frau mit Kind erhält von der ARGE ca. - je nach Alter des Kindes und Höhe der Miete - ca. 1000,-, kann auch mehr sein.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

S 9 AS 834/05
gibt, welches besagt, das Rückforderungen des AA unrechtens
sind, wenn sich der Bescheid auf die Bedarfsgemeinschaft
bezog, was bei ihr der Fall war.

„Ein Bescheid, der zugunsten eines Leistungsberechtigten
ergangen ist, darf dann nicht zurück genommen werden, wenn der
Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat,
und sein Vertrauen schutzwürdig ist. Hier muss mit dem
öffentlichen Interesse an einer Rücknahme abgewogen werden.
Eine Rücknahme ist danach i.d.R. dann nicht möglich, wenn die
erbrachten Leistungen verbraucht wurden oder wenn
Vermögensverfügungen getroffen wurden, die nicht mehr oder nur
unter nicht zumutbaren Nachteilen rückgängig gemacht werden
können.“

Entscheidend bei dieser Geschichte ist, dass dem Leistungsberechtigten nicht bekannt war oder nicht hätte bekannt sein müssen, dass eine Überzahlung stattgefunden hat!

Wenn es völlig klar war, dass es sich um zuviel Geld handelte, muss trotzdem zurückgezahlt werden. Sonst könnte es strittig sein. In diesem Fall könnte sich eine Klage vor dem Sozialgericht aber lohnen, kann auch ohne Rechtsanwalt gemacht werden (also ohne Kostenrisiko, Gerichtskosten gibt es da nicht). Dann muss man sich natürlich schlau machen. Es ist der § 45 aus dem 10. Sozialgesetzbuch http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
Genau durchlesen.

  • Widersprüche werden in der Regel abgewiesen, darauf muss man also nichts geben.

Viele Grüße
Simsy

Oder ist es schon mehr als 2 Jahre her?
Also, lagen zwischen der Überzahlung und dem Rückforderungsbescheid mehr als 2 Jahre?

Dann siehe SGB10, §45

Der Leistungsempfänger ist und erhält mit jedem Bescheid den
Hinweis, dass er verpflichtet ist, jede Änderung dem Amt
anzugeben; ich sehe nicht, warum diese Person es nicht hätte
machen müssen?

Wenn man noch gar keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag von seinem neuen Arbeitgeber bekommen hat würden Sie wohl schon zum AA rennen und sich das Geld streichen lassen, wo Sie noch gar nicht wissen können, ob aus der Stelle was wird?

Auto? Schön, wenn das AMt einer ALS das Auto „Überlassen“ hat;
der öffentliche Nahverkehr ist fast überall vorhanden,…

Ach ja, sind Sie da ganz sicher? Wohl kaum. Sie haben wohl noch nie gearbeitet und schon gar nicht in Schichten, sonst wüßten Sie das der Nahverkehr nicht funktioniert…

Mal zur Realität: es gibt Familinväter, die arbeiten bei
Zeitarbeitsfirmen für 900 Netto und bekommen keinen cent, ;-(

Mal ehrlich…Wie kann man so bescheuert sein, für solchen Lohn zu arbeiten? Da würde mir aber bestimmt was einfallen, das ich mich für solchen Job zu blöd anstelle… Oder haben Sie etwa in der Schule nicht richtig aufgepasst, das Sie sowas machen müssen?

Sehe ich auch so, sollte froh sein, dass hier nicht
Betrugsanzeige eingeleitet wird,…

Was soll hier Betrug sein? Sie sehen wohl keine klaren Bilder mehr, was?
Betrug ist, wenn jemand zu Unrecht Geld bezieht.
Diese Frau war diesem Zeitpunkt noch nicht wieder per Vertrag in Lohn und Brot, sondern hat erst mal ohne Vertrag angefangen, in der Hoffnung, das was draus wird. Das nennen Sie Betrug?

Liebe Admins, kann man solche Poster nicht aus den Foren ausschließen, die nur unsachliche Polemik verbreiten?

Hallo

Der Leistungsempfänger ist und erhält mit jedem Bescheid den
Hinweis, dass er verpflichtet ist, jede Änderung dem Amt
anzugeben; ich sehe nicht, warum diese Person es nicht hätte
machen müssen?

Wer sagt denn, dass sie es nicht gemacht hat?

Auto? Schön, wenn das AMt einer ALS das Auto „Überlassen“ hat;
der öffentliche Nahverkehr ist fast überall vorhanden,…

Was für ein Quatsch. Der Besitz eines PKW ist standardmäßig angemessen für ALG2-Empfänger, steht im Gesetz oder den Anweisungen. Natürlich bekommt er keinen bezahlt, aber er darf einen haben, d. h. muss ihn nicht verkaufen. Brauchbaren öffentlichen Nahverkehr gibt es fast nur noch in Großstädten. Überall sonst muss man ziemlich viel Zeit und eigentlich sonst nichts zu tun haben, wenn man sich damit behelfen will. Und teuer ist es außerdem noch. Wer oft mit Bus und Bahn fährt, zahlt unter Umständen genauso viel wie einer mit gebrauchtem Pkw, zumindestens wenn er einen guten Schadenfreiheitsrabatt hat (ich meine alles inclusive, auch Anschaffung, Reparaturen, Steuern, Haftpflicht; nur Benzin ist sowieso billiger als Fahrkarte), besonders wenn mehrere Leute (Familien) fahren.

Mal zur Realität: es gibt Familinväter, die arbeiten bei
Zeitarbeitsfirmen für 900 Netto und bekommen keinen cent, ;-(

Vielleicht bekommen sie deshalb keinen Cent, weil entweder die Frau noch etwas verdient, oder weil sie zuviel Vermögen haben, oder weil sie keinen Antrag stellen. Wenn das eine 4-köpfige Familie ist, die Frau ist Hausfrau oder arbeitslos und es ist nicht zuviel Vermögen vorhanden, dann kann zumindestens die (arbeitslose?) Frau einen Antrag stellen, und weniger als eine ALG2-Empfänger-Familie bekommt diese Familie dann bestimmt nicht. Wenn doch, dann haben sie und/oder der Sachbearbeiter was verkehrt gemacht.

Unsinnig, sie liegt über jeglichen Satz, wo stattliche
Unterstützung möglich ist,…

Soviel ich weiß, liegt der Höchstsatz bei Alleinerziehenden bei 1500,- Euro. Das hängt natürlich von ihrem Bedarf ab. Es käme darauf an, ob sie das Schulgeld als Bedarf absetzen kann. Und Fahrgeld, Kfz-Haftpflicht usw. - Dann wird von ihrem Einkommen 100,- Euro sowieso, von dem Einkommen zwischen 100,- und 800,- 20 % und von dem Einkommen zwischen 800,- und 1500,- 10 % abgesetzt, oder so ähnlich. Was dann noch fehlt für den Gesamtbedarf wird dann noch gezahlt.

Viele Grüße
Simsy

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Hallo

Wenn man noch gar keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag von
seinem neuen Arbeitgeber bekommen hat würden Sie wohl schon
zum AA rennen und sich das Geld streichen lassen, wo Sie noch
gar nicht wissen können, ob aus der Stelle was wird?

Man muss es aber sagen. Das Geld wird in dem Monat angerechnet, in dem man es bekommt, nicht vorher.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

ehrlich gesagt kann ich in einer Rückforderung von unberechtigt bezogenen Sozialleistungen keine Strafe erkennen. So etwas still und schamhaft zu begleichen gehört für mich zum „guten Ton“ …

Ansonsten hast Du recht: Ein bisschen mehr Sachlichkeit täte dem Thema recht gut …

Grüße
Jürgen