Rückforderung von Darlehen und Kontopfändung

Liebe Leute,

Herrn X hat wegen eines Mietrückstandes ein Darlehen vom Sozialamt bekommen. Er hat mit dem Amt eine Ratenzahlung vereinbart; er musste jeden Monat 40 EUR an das Amt überweisen.

Seit Mai 2009 hat er jedoch kein Geld mehr überwiesen. Er hatte eine Teilzeit-Beschäftigung und zusätzlich auch Alg II bekommen. Zum 31.12.2009 hat er aber seinen Job verloren und hat nun nur noch das Alg II als Einkommen.
Er ist verheiratet und kinderlos.

Nun wurde sein Konto durch das Kassen- und Steueramt gepfändet. Es ihm klar, dass seine Leistung aber eigentlich nicht gepfändet werden kann, weswegen er die Pfändung aussetzen will.

Was kann er tun?
An wen soll er sich wenden? Sozialamt oder Steueramt?
Wie kann er ein solches Schreiben formulieren?

Er bekommt bald ein einmalige Zahlung (Krankengeld) in Höhe von 530 EUR auf seinem Konto.
Wird das auch gepfändet?

Beste Grüße!

Herrn X hat wegen eines Mietrückstandes ein Darlehen vom
Sozialamt bekommen. Er hat mit dem Amt eine Ratenzahlung
vereinbart; er musste jeden Monat 40 EUR an das Amt überweisen.

Was war er denn damals, Arbeitnehmer (Voll/Teil), Leistungs-/Rentenbezieher oder was?

Seit Mai 2009 hat er jedoch kein Geld mehr überwiesen. Er
hatte eine Teilzeit-Beschäftigung und zusätzlich auch Alg II bekommen.

Und vor Mai 09?

Zum 31.12.2009 hat er aber seinen Job verloren und hat nun nur
noch das Alg II als Einkommen.
Er ist verheiratet und kinderlos.

Alles mal besser ausformulieren wie die Umstände sind. Da muss man sich zu viel zusammen reimen.

Beschränken wir uns mal auf den folgenden Umstand. Der dürfte auch entscheidend sein.

Nun wurde sein Konto durch das Kassen- und Steueramt
gepfändet. Es ihm klar, dass seine Leistung aber eigentlich nicht gepfändet
werden kann, weswegen er die Pfändung aussetzen will.
Was kann er tun?
An wen soll er sich wenden? Sozialamt oder Steueramt?

Weder noch. Ans Amtsgericht! Denn nur dort kann er den Pfändungs-/Überweisungsbeschluss (teil)aufheben lassen.

Wie kann er ein solches Schreiben formulieren?

Wenns daran hapert, besser gleich alle Unterlagen eingepackt und zum Amtsgericht gegangen. Der Rechtspfleger macht das. Übrigens ksotenlos.

Er bekommt bald ein einmalige Zahlung(Krankengeld)in Höhe von
530 EUR auf seinem Konto. Wird das auch gepfändet?

Wenn er nichts unternimmt, ja.

Er muss sich an das Kassen- und Steueramt wenden, da die Stadt/Behörde ihren Leistungsbescheid selbst vollstreckt, sprich die kontopfändung veranlaßt hat. Das Amtsgericht bringt ihm da gar nichts.
Gruß Tom Beamter

Hallo nixxon
Am besten ist inerhalb von 7Wergtage die Leistungen abheben,denn die ersten 7 Tage ist es Fändunsfrei und jede Kasse oder Bank ist verflichtet die Leistungen aus zu Zahlen. Gruss Asterix67