Rückforderung von Gegenständen

Y hat sich vor 2 1/2 Jahren von Z getrennt, räumlich und persönlich.
Z verlangt nun geschenkte und überlassene Sachen zurück, wie ist die rechtliche Situation, da Z mit Anwalt droht. Es gibt keine Vereinbarungen, die Trennung war mehr oder minder gütlich, keine Ehe, nur eine Beziehnung. Nach 2,5 Jahren, was sagt das Gesetz dazu; Danke!

Hallo,

inwieweit kann Z nachweisen, ob die Sachen sein Eigentum sind? Wenn nicht, wirds schwierig werden, die einzuklagen.

Gruß

Annie

geschenkt ist geschenkt-wieder holen ist gestohlen sagt ein sprichwort

Nein
Morgen,
das ist falsch, denn Geschenke die zum zwecke der Erhaltung einer Partnerschaft gemacht wurden, können nach deren Ende auch zurückgefordert werden.

cu

Morgen,
das ist falsch, denn Geschenke die zum zwecke der Erhaltung
einer Partnerschaft gemacht wurden, können nach deren Ende
auch zurückgefordert werden.

Wo steht denn das? Ich weiß nur von etwas in der Art bezüglich eines aufgelösten Verlöbnisses (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1301.html).

Viele Grüße,
Sebastian