habe 2Tätigkeiten, hier geht es allerdings nur um meinen Minijob: war ab dem 08.09.2012 wegen einem Autounfall schwer verletzt und konnte nicht arbeiten, Krankmeldungen bis zum 31.01.2013 habe ich immer vorgelegt, bis ich den Minijob Mitte Februar aus gesundheitlichen Gründen kündigen musste. Jetzt bekomme ich ein Schreiben der Koordination mit folgendem Inhalt:
„…seit 08.09.2012 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. (RICHTIG!)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen legten Sie bis zum 14.10.2012 vor. (FALSCH!)
… Fehler unsererseits wurde Ihnen für die Monate November 2012, Januar 2013 sowie Februar 2013 Gehalt überwiesen. (RICHTIG! allerdings habe ich mir dabei nichts gedacht, da ich ja krankgeschrieben war…)
… bei Ihrem Austritt zum 17.02.2013 eine Korrektur vor. Hierdurch entstand eine Forderung in Höhe von …Euro zu unseren Gunsten. …“
Jetzt wollen die innerhalb der nächsten 2Wochen(!) diesen vierstelligen Betrag zurück überwiesen bekommen. Dürfen die das??? Schließlich war ich ja bis Ende Januar krankgeschrieben…