hoffe dass ich hier richtig bin da es sich ja auch um eine Rechtsfrage handelt:
Es soll die Familienkasse, z. B. an eine alleinerziehende Mutter von 3 Stramplern, zigtausend Euro zuviel Kindergeld überwiesen haben. Logisch würde die Behörde Ihr Geld zurück haben wollen und dies bei Bedürftigkeit des Schuldners managen in dem Sie nun einfach vom laufenden Kindergeld einen Teil einbehalten würde. Gesetzt die Dame hätte dann noch eine Anstellung beim Burger King könnte Sie den Verlust gerade noch verschmerzen, würde sie jedoch-was ja leider auch passieren könnte-den Job zumindest für ne Weile verlieren tät alles Zusammenbrechen.
In diesen Jobs verdient Mensch zu wenig um ausreichend Arbeitslosengeld in solchen Lücken beziehen zu können.
Frage:
Gibt es auch beim Kindergeld eine Art „Pfändungsfreigrenze“, also die Möglichkeit eine vorerst sehr geringe Ratenzahlung anzubieten oder greifen andere „Mechanismen“?
Und natürlich ist auch jeder allg. Tip herzlichst Willkomen
Hallo, Noah,
in solchen Fällen ist falsche Scham absolut fehl am Platze.
Schreibe dem Amt, dass du zwar den Betrag bezahlen möchtest, aber es nicht in einer Summe tun kannst. Wenn Du Deine Gründe so klar darlegst wie Du es hier getan hast, ist sicher entweder eine Stundung oder eine Ratenzahlung drin.
Entgegen landläufiger Meinung sind Beamte durchaus menschlicher Regung fähig, verfahren jedoch zunächst einmal stur nach Aktenlage und Schema F.
Viel Glück
Eckard
Entgegen landläufiger Meinung sind Beamte durchaus
menschlicher Regung fähig, verfahren jedoch zunächst einmal
stur nach Aktenlage und Schema F.
Gerade deshalb würde ich nicht schreiben, sondern selbst hingehen. Ein persönlicher Kontakt ermöglicht es auch, evtl. Rückfragen direkt vor Ort zu klären.
Auch ich wünsch’ Dir viel Glück,
Anja
Ruf einfach bei der Arbeitsagentur an oder gehe hin. Das ist besser, als einen Brief zu schreiben. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass man dir auf jeden Fall entgegenkommen wird.