Rückforderung von Risikobeiträge, PKV

Hallo, bei mir wurde bei einer Routineuntersuchung festgestellt das ich nur noch eine funktionierende Niere habe. Mit einer PKV schloss ich eine Versicherung ab und gab diese Diagnose an. Mir wurde ein Risikozuschlag berechnet das ich auch regelmäßig zahlte. Zwischenzeitlich bin ich nicht mehr Privatversichert. Bei einer neuerlichen, intensiveren Untersuchung stellte sich heraus, beide Nieren arbeiten störungsfrei, es handelte sich um eine Fehldiagnose. Nun versuche ich das Geld von der Versicherung wieder zu bekommen. Kann mir jemand etwas über die Rechtslage sagen. Danke und Gruß

Hallo,

ich bin weder Rechtsanwalt noch Richter, aber gehe davon aus, das der Fehler nicht bei der privaten Krankenversicherung lag. Diese haben die Risikozuschläge vollkommen zurecht erhoben ! Der Fehler lag nach Ihren Schilderungen bei Ihrem Arzt. Ich würde versuchen, wenn überhaupt, meine Beiträge vom Arzt wieder zu holen !

Liebe Grüße
www.pkv-deluxe.de

Risikozuschläge und Leistungsausschlüße werden von PKV-Unternehmen ab Beginn eines Vertrages bei bestehenden Erkrankungen vereinbart. Diese werden damit automatisch zu Vertragsbestandteilen.

Bei Antragsprüfung wurde auch der Arzt angeschrieben und um Auskunft gebeten, der damals von Ihnen angegeben wurde. Aufgrund dessen Diagnose wurde der zu vereinbarende RZ dann ja auch Ihnen gegenüber angeboten.

In dem Moment, in dem sie ihn angenommen haben wurde der Vertrag (beidseitiges Rechtsgeschäft!) von Ihnen angenommen und ist somit auf dieser Basis zustande gekommen.

Also meines Erachtens nach wird es fst unmöglich, den bisher gezahlten RZ wieder zurück zu holen. Da ist die Wahrscheinlichkeit größer, dies beim Arzt zu versuchen, der die Fehl-Diagnose gestellt hat.

Bitte beachten, dies ist meine persönliche und private Meinung, und keine Rechtsberatung. Für solche Beratungen kann und darf Ihnen nur ein Rechtsanwalt entsprechende Auskünfte geben. Also versuchen Sie bitte dort ihr Glück.

Mit freundlichen Grüßen

Michael N. Zieren

Hallo tomcore,

vielen dank für die Rückmeldung.
Meiner Meinung nach sollte es aber doch Entscheidend sein ob für die Versicherung ein Risiko bestand oder nicht.
Daher kann doch der Beitrag nicht rechtens sein, weil ja die Grundlage dafür fehlt.
Vielleicht rede ich mir auch etwas ein.
Nochmals vielen Dank für die Antwort.
Gruß
Horatio Camilo

Hallo Herr Zieren,

vielen Dank für die Antwort. Dennoch, Rechtsgeschäft, diesen fehlt aber doch die Grundlage weil für die Versicherung doch kein tatsächliches Risiko bestand.
Kann sein das ich mir einrede weil ich gerne so hätte.
Nochnals vielen Dank für die Auskunft.
Gruß
Horatio Camilo

Hallo,

ob für die Versicherung ein Risiko bestand oder nicht stellte aber hier ja nun der Arzt fest. worauf die Versicherung dem Arzt glaubte, da er vom Fach ist. Nun stellte sich aber heraus…alles Fach hat nichts geholfen…Fehldiagnose…Die Versicherung bot ja nun Schutz, trotz der Diagnose, hat also keinen Fehler begangen ! Der Arzt hat Dir aber nun einen Vermögensschaden eingehandelt ! Damit sollte er meiner Meinung nach auch Haftbar dafür sein ! Also sprich, Dir die Risikobeiträge erstatten ! Dafür sollte er wiederrum auch versichert sein…aber wie schon gesagt…bin weder Anwalt noch Richter…wäre meine Logik hierbei ! Bin da eher Spezialist für PKV…hee hee

Liebe Grüße
Thomas Köhnke

Hallo,

nochmals Danke. Ich kann das nachvollziehen was Du sagst. Du gehörst aber nunmal der Gegenpartei an.
Die Angabe bei der Versicherung erfolgte durch mich selbst. Die Aussage durch den Arzt erfolgt Jahre vorher.
Genaugenommen wurde mir von einem Arzt im zarten Alter von 18 Jahren die Diagnose und auf ein Geburtsfehler zurückzuführen, eröffnet. Nun im Alter von 47 Jahren erfahre ich, Die Nieren sind völlig gesund.
Ich mache der PKV keine Vorwurf weil diese ja keine anderen Angaben als meine hatte. Tatsache ist aber immer noch, das versicherte Risiko bestand nie.
Gruß
Horatio Camilo

Hallo,
und nochmals meinerseits…erstens gehöre ich nicht der Gegenseite an ! ( Verkaufe Versicherungen damit meine Kunden eine Leistung bekommen !!!)
Ich kann gut nachvollziehen was Du meinst. Aber so viel wir auch hin und her schreiben…im Endeffekt kann dir das nur ein Anwalt für Versicherungsrecht / oder der Versicherungsombudsmann der privaten Krankenversicherungswirtschaft sagen…

Liebe Grüße
Thomas Köhnke

Guten Tag HoratioCamilo,
nach all meinen Erfahrungen gehe ich davon aus, dass es keinen Sinn macht, dies rechtlich einzuklagen zu versuchen. Es ist meiner Ansicht nach am besten, mit der Versicherung eine „entgegenkommende“ Vereinbarung zu treffen (Teilerstattung - vielleicht 50%).

Natürlich wäre wichtig, dem Unternehmen die zweifelsfreie, anderslautende Diagnose (gesund) zu übersenden.

Im Zweifel bitte die Hilfe des Ombudsmannes der PKV in Anspruch nehmen ! Das ist kostenlos und er ist genau für solche Fälle als vermittler zwischen Versicherung und Kunden (im Dienst des Kunden) da und es ist immer kostenlos. Er muss aber vollständige Unterlagen erhalten, soll er kokret helfen können (als PDF per Mail reicht vermutlich völlig aus).

Mehr Info zum Ombudsmann der PKV gibt es bei uns auf:
http://www.pkv-netz.com/ombudsmann.htm

und weitere Info direkt auf der Homepage:
http://www.pkv-ombudsmann.de/

Ich hoffe, mit meiner Einschätzung etwas helfen zu können und mit dem Tipp, den Ombudsmann zu kontaktieren.

Liebe Grüße
Hans-Günter und Michael
(PKV-Spezialisten)

Guten Tag,
ich freue mich sehr über die Antworten und die Hilfestellungen zu meinem Problem. Selbstverständlich wollte ich niemanden zu nahe treten mit „Gegenseite“.
Ich bin wirklich froh über dieser Forum, manchmal braucht man die Einschätzung anderer Menschen um sich ein klares Bild einer Situation machen zu können.
Ihr habt mir wirklich geholfen, dafür danke ich nochmals allen Beteiligten.
Grüße aus München
Horatio Camilo

Hallo Thomas,
ich bitte um Entschuldigung, natürlich habe ich Dir mit „Gegenseite“ nicht zu nahe treten wollen. Dieses Forum, inkl. aller Beteiligten ist hervorragend. Jeder der sich sich davorsetzt und Antworten schreibt verdient meinen Respekt. Also nochmals Verzeihung und danke für die Hilfe.
Gruß aus München
Horatio Camilo

Gern geschehen :smile:.

es handelte sich um eine Fehldiagnose. Nun
versuche ich das Geld von der Versicherung wieder zu bekommen.

Kaum von der Versicherung, eher vom fehldiagnostizierenden Arzt im Wege des Schadensersatzes. Schau mal hier vorbei:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Vielen Dank,
ich denke ich werde es über die Diagnostzierende Klinik versuchen.
Danke
Horatio Camilo

Hallo!
Ich versuchs mal zu beantworten:

Hallo, bei mir wurde bei einer Routineuntersuchung
festgestellt das ich nur noch eine funktionierende Niere habe.

War das tatsächlich Diagnose? Nicht falsch verstehen, aber wenn man diese Diagnose gestellt bekommt, sind schon Einschrenkungen in der Lebensweise verbunden.

Mit einer PKV schloss ich eine Versicherung ab und gab diese
Diagnose an. Mir wurde ein Risikozuschlag berechnet das ich
auch regelmäßig zahlte. Zwischenzeitlich bin ich nicht mehr
Privatversichert. Bei einer neuerlichen, intensiveren
Untersuchung stellte sich heraus, beide Nieren arbeiten
störungsfrei, es handelte sich um eine Fehldiagnose. Nun
versuche ich das Geld von der Versicherung wieder zu bekommen.

Warum sollte dir die PKV das Geld zurück zahlen? Die Gesellschaft hat das Risiko getragen. Schließlich war das ja laut deiner eigenen Angaben auch das versicherte Risiko-bei der Antragsstellung wurde die Diagnose gestellt.
Du wirst keine Chance haben, denn seinerzeit vereinbarten Risikozuschlag zurück zu bekommen.

Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Tatsächlich habe ich mich in meiner Lebensweise eingeschränkt. Ich habe z.B. weitgehendst auf Medikamente verzichtet, habe versucht viel zu trinken uvm.
Zum zweiten Teil:
Sicher hast Du recht, nur welches Risiko? es gab tatsächlich und nachweislich kein Risiko. Die Nieren haben die Arbeit nie eingestellt.
Nichts desto trotz fürchte ich nicht weiter zu kommen.
Jedenfalls war es eine Diskussion wert.
Danke nochmals
Horatio Camilo