Hallo,
mal angenomen Person „X“ wird nach 5,5 Monaten innerhalb der Probezeit gekündigt. Beginn er Arbeit war mitte Feb. im Juni erhält „X“ Urlaubsgeld. Jetzt nach der Kündigung fordert der AG Urlaubsgeld Anteilig zurück.
Darf der AG das??
Hallo,
mal angenomen Person „X“ wird nach 5,5 Monaten innerhalb der Probezeit gekündigt. Beginn er Arbeit war mitte Feb. im Juni erhält „X“ Urlaubsgeld. Jetzt nach der Kündigung fordert der AG Urlaubsgeld Anteilig zurück.
Darf der AG das??
Zuwendungen dürfen grundsätzlich zurückgefordert werden. Es kommt im Einzelfall auf die konkreten tariflichen, betrieblichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen an.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
Danke für deine Antwort.
Ein Anwalt f. Arbeitsrecht hat mir mitgeteilt, dass das im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betrieblichen vereinbarung stehen muss. Wenn nichts drin steht, darf der AG das Geld NICHT zurück fordern.
Gruß
Fildy