Rückforderung von Weiterbildungskosten durch AG

Hallo,

nach dem seit letztem Monat mein Arbeitsverhältnis bei meinem alten Arbeitgeber beendet ist, weil ich mich selbstständig gemacht habe, traf gestern ein Rechnung (vom alten AG) ein, die Weiterbildungskosten von mir fordert.

Mein alter Arbeitgeber hat mich zu einer Weiterbildung geschickt, die noch nicht beendet ist, d.h. ich bin jetzt noch in der Weiterbildungsmaßnahme. Die Weiterbildungskosten wurden bereits durch meinen Arbeitgeber im vorab beglichen.

Ist es statthaft, dass ich jetzt die Kosten zu 100% selbst tragen muss? Über eine Begründung mit Quellenangabe wäre ich sehr dankbar.

Im Grunde ja, es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag oder Weiterbildungsvertrag festgelegt ist. Es müsste also z. B. vorab festgelegt sein: Sollte das Arbeitsverhältnis bis durch Kündigung oder Verschulden des Arbeitnehmers beendet werden, so sind die Weiterbildungskosten … von ihm zu erstatten. Im Zweifel einen Rechtsanwalt befragen.

für was ich alles experte sein soll.tz