Rückforderung von Wohngeld

Guten Tag, was bedeutet in einem Schreiben der Wohngeldbehörde in dem zuviel gezahltes Wohngeld zurück gefordert wird der absatz: „Bitte beachten sie, dass ihr Wohngeldvorgang ggfs. an die zuständige Staatsanwaltschaft abzugeben ist, damit dort das eventuelle Vorliegen einer strafbaren Handlung (Betrug gem. §263 Strafgesetzbuch) geprüft wird.“

Bedeutet dies nun das ich Angezeigt werde/wurde oder ist das eine standartfloskel weil es ein vorgefertigtes Schreiben ist: Wie habe ich diesen Absatz zu verstehen? 

Vielen Dank, Grüße!

Hallo!

Standardfloskel ist gut! Es ist genauso zu verstehen, wie es da steht.

Kommt doch darauf an aus welchem Grunde Wohngeld überzahlt wurde und nun zurückgefordert wird.
Hat man wissentlich falsche Angaben gemacht, etwa zum Einkommen ? Oder hat man wichtige Änderungen in seinen wirtschaftlichen oder familiären Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Höhe des Wohngeldes haben, nicht gemeldet ?

Das kann den Tatbestand des Betrugs erfüllen !
Dann wird wohl Anzeige erstattet und dann entscheidet die Staatsanwaltschaft wie es weitergeht.

MfG
duck313

hallo,
sowie das duck313 schon geschrieben hat, entweder habt ihr Einkünfte nicht angegeben was sie raus bekommen haben oder etwas anderes nicht angegeben, dann zählt es als versuchter Betrug und wird zur Anzeige gebracht und der Staatsanwalt entscheidet was dann passiert.
ich würde an eurer Stelle versuchen mit der Wohngeldstelle reden.

Lieben Gruß
qualle2008

Sie dürfen versichert sein, dass dies nicht lediglich eine Standardfloskel ist und genau so zu verstehen ist, wie er da steht. Falls die Wohngeldstelle der Ansicht ist, dass Sie mutwillig falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben oder Veränderungen im Einkommen verschwiegen haben, also Veränderungen verschwiegen (=betrogen) haben, wird die Angelegenheit wohl der Staatsanwaltschaft übergeben zur Prüfung. Wenn Sie Glück haben, genügt Ihre nachweisliche Bereitschaft, die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückzuzahlen, notfalls in Raten.
Alles Gute!