Guten Tag, was bedeutet in einem Schreiben der Wohngeldbehörde in dem zuviel gezahltes Wohngeld zurück gefordert wird der absatz: „Bitte beachten sie, dass ihr Wohngeldvorgang ggfs. an die zuständige Staatsanwaltschaft abzugeben ist, damit dort das eventuelle Vorliegen einer strafbaren Handlung (Betrug gem. §263 Strafgesetzbuch) geprüft wird.“
Bedeutet dies nun das ich Angezeigt werde/wurde oder ist das eine standartfloskel weil es ein vorgefertigtes Schreiben ist: Wie habe ich diesen Absatz zu verstehen?
Vielen Dank, Grüße!