hallo nette wer-weiss-was menschen,
von der bausparkasse wurde ich aufgefordert die in 2002
gewährte wohnungsbauprämie von 43,70 euro wieder tlw.
zurückzuzahlen, und zwar in höhe von 35,90 euro…
grundlage wäre ein gesetz
§ 4a neufass. des wohnungsbaugesetzes vom 30.10.97
meine frage: ist das so richtig???
dürfen die das geld nach 4 jahren überhaupt noch zurückfordern?
(gibt es da keine verjährungsfrist )?
vielen dank vorab
e.luzia