Rückforderung von Wohnungsbauprämie

hallo nette wer-weiss-was menschen,

von der bausparkasse wurde ich aufgefordert die in 2002
gewährte wohnungsbauprämie von 43,70 euro wieder tlw.
zurückzuzahlen, und zwar in höhe von 35,90 euro…

grundlage wäre ein gesetz
§ 4a neufass. des wohnungsbaugesetzes vom 30.10.97

meine frage: ist das so richtig???
dürfen die das geld nach 4 jahren überhaupt noch zurückfordern?
(gibt es da keine verjährungsfrist )?

vielen dank vorab
e.luzia

Hallo e.lucia,
die dürfen das leider, allerdings sollten Sie Dir erklären, warum die Rückzahlung sein muss.
Wenn Du nicht zahlst, bekommst Du ein Schreiben des Finanzamtes mit der Rückforderung.
Dieses Schreiben würde ich in jedem Falle abwarten und dann erst zahlen.
Gruss Hermann