Rückforderung von zu viel gewährten Urlaubstagen

Durch Zufall erfahre ich, dass mein AG mir 4 Urlaubstage, die ich angeblich im Jahr 2007 vor meiner Elternzeit zu viel genommen haben soll nun im Jahr 2012 (Wiederaufnahme der Tätigkeit 1.10.2012 nach Elternzeiten)einfach von meinem aktuellen Urlaubsanspruch abgezogen hat. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. Meiner Bitte, mir dies schriftlich mit genauer Aufstellung zu geben wird nicht nachgekommen (mit der Begründung „zu aufwändig“). Auf meine Frage, warum mir dies während der letzten 5 Jahre nicht mitgeteilt wurde oder bereits im Jahr 2007, bekam ich die Antwort, man hätte mich in meiner Urlaubszeit zu Hause nicht „stören“ wollen.

Meine Fragen:

  1. Habe ich einen Anspruch auf schriftliche Begründung und Darlegung?
  2. Gibt es eine Art Verjährungsfrist?

Hallo,

natürlich muss der AG Ihnen eine schriftliche Begründung mit Nennung der Rechtsgrundlage geben, dazu ist er verpflichtet. Wenn es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, würde ich den auf jeden Fall einschalten. Bei der Verjährungsfrist bin ich mir nicht ganz sicher, ich meine Ag u. An. müssen innerhalb von 6 Monaten ihre Ansprüche dem Anderen gegnüber geltend machen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt an dem man von den Ansprüchen Kenntnis erlangt.

Aber ich bin mir halt nicht sicher. Sorry!

Gruß Bukatcho