Rückforderung von zuviel bezahlten Kosten

Hallo.

Ein Vermieter hat in den letzten Jahren die komplette Wasserrechnung auf die Mieter umgelegt obwohl er selber davon etwas verbraucht hat. Dieses wurde nach Aufforderung in diesem Jahr geändert. Kann der Mieter das zuviel bezahlte Geld aus den letzten Jahren 2003 und 2004 noch zurück fordern. Darf der Vermieter noch Nachforderungen in Form von Grundsteuer usw. nachfordern wenn er es in der ersten Abrechnung für 2004 noch noch nicht gemacht hat.

Danke für Tips.

Hallo Christian,

habe dir auch unten auf das Posting noch geantwortet. Nun zu diesem:

Die Forderung eines Mieters auf Guthabenauszahlung verjährt drei Jahre nach Zustellung der Abrechnung.

Allerdings: Einwände gegen die BK-Abrechnung müssen eigentlich 12 Monate nach Vorlage der Abrechnung ausgesprochen werden, sonst verwirkt der Mieter sein Recht auf Rückzahlung.

Ausnahme: Die Gründe für die verspäteten Einwände liegen nicht im Einflussbereich des Mieters.

Also im vorliegenden Fall ein klares: Jein! Besser wäre es diesen Individualfall einem Experten vorzulegen, der auch alle Fakten vorgelegt bekommt.

Bezüglich der Grundsteuer: Nachforderungen eines VM können nur 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraums von diesem gestellt werden. Gleiche Ausnahme wie oben.

Gruß
Nita

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