Rückforderung von zuviel gezahltem Guthaben

Am 31.01.2009 wurde eine Mietwohnung verlassen. Der Abrechnungsstand für Strom/Gas wird den Stadtwerken per Ablesekarte mitgeteilt. Die fehlende Schlussrechnung wird telefonisch angemahnt. Die Auskunft ist, dass die seitens der Stadtwerke falsch adressierte Schlussrechnung an die Stadtwerke zurück gekommen sei und ein ausstehendes Guthaben in Höhe von 900 Euro auf das (altes) Konto überwiesen wurde.
Im Juni 2010 kommt eine Mahnung mit Aufforderung zur Rückzahlung des fälschlicherweise ausgezahlten Betrages. Erst mit der Mahnung wird die Rechnungsanschrift korrigiert, andere Schreiben sind bislang nicht bei der Empfängeradresse eingegangen.
Begründet wird die Rückforderung mit falschen Abrechnungsdaten, die Ablesekarte sei nie eingetroffen. Der Abrechnungsfehler sei erst jetzt aufgetreten, weil die Abrechnung für den neuen Mieter zu hoch erschien. Zu überweisen sei jetzt ein Betrag in Höhe von 1100 Euro, da 2009 die angefragte Hausverwaltung einen falschen Zähler abgelesen hatte und die Daten mit Auszug des Nachmieters erst nachträglich korrigiert werden konnten.
Muss das Geld nach 1,5 Jahren noch zurück gezahlt werden?

Hallo Alwin,

die Forderung verjährt erst am 31.12.2012, ist also zurückzuzahlen. Man sollte allerdings darauf achten, dass es sich wirklich nur um die berechtigte Forderung handelt und nicht etwa Zusatzkosten für die fehlerhafte Ablesung oder Gebühren berechnet werden.

Gruß!

Horst