hey ho
zurück zum „fiktiven“ problem
es geht nicht um überzahlung im laufenden AV sondern um eine versehentliche zahlung nach beendigung des AV…
nochmal § 242 BGB … ist zwar sehr allgemein aber sollte auch moralisch (neben dem rechtlichen) erklären was zu tun ist…
die antwort ist in meinen augen eine punktlandung!!!
brauchste noch nen job? 
In Anbetracht der Tatsache, dass meine Antwort an mindestens einem Punkt* nicht ganz treffsicher ist (man könnte auch von „sachlich falsch“ reden), glaube ich kaum, dass Du das beurteilen kannst.
Abgesehen davon kannst Du mich vermutlich nicht bezahlen.
Gruß
Guido
*P.S. Das ist mir erst hinterher klar geworden, hat aber mit der Beantwortung der Frage eh nichts zu tun