rückforderung von zuviel gezahltem lohn/gehalt

hey ho
zurück zum „fiktiven“ problem

es geht nicht um überzahlung im laufenden AV sondern um eine versehentliche zahlung nach beendigung des AV…

nochmal § 242 BGB … ist zwar sehr allgemein aber sollte auch moralisch (neben dem rechtlichen) erklären was zu tun ist…

die antwort ist in meinen augen eine punktlandung!!!
brauchste noch nen job? :smile:

In Anbetracht der Tatsache, dass meine Antwort an mindestens einem Punkt* nicht ganz treffsicher ist (man könnte auch von „sachlich falsch“ reden), glaube ich kaum, dass Du das beurteilen kannst.

Abgesehen davon kannst Du mich vermutlich nicht bezahlen.

Gruß
Guido

*P.S. Das ist mir erst hinterher klar geworden, hat aber mit der Beantwortung der Frage eh nichts zu tun

Hallo Guido

Abgesehen davon kannst Du mich vermutlich nicht bezahlen.

:o)

Gruß,
LeoLo