Hallo,
weiß jemand, ob es zulässig ist, dass ein AG das Weihnachtsgeld bei Eigenkündigung zurück fordert, auch wenn vor 2 Jahren ein anderer AN das Geld unter gleichen Bedingungen behalten durfte? Beide AN haben gleichen Vertrag mit Rückforderungsklausel bis 30.6.
Vielen Dank!
Hallo,
nur weil der AG einem anderen das Geld gewissermaßen schenkt - nichts anderes tut er wenn er auf eine legitime Rückzahlung verzichtet - muß er es Dir nicht auch schenken.
Mit Gleichbehandlung hätte das nur etwas zu tun, wenn er die Rückzahlung von dir im Vergleich mit dem anderen AN fordert, weil Du schwarz/weiß, groß/klein, dick/dünn, Christ/Jude/Moslem/wasauchimmer bist…