Hallo,
Entschuldigung, wenn ich deswegen nochmal nerve. Inzwischen habe ich mich mündlich auch bei meinem FA erkundigt, der zuständige Mitarbeiter meinte auch, Vorgang/Einkommensteuerbescheid wäre abgeschlossen, gäbe da angeblich auch ein Gerichtsurteil, wonach man in einem solchen Fall nichts mehr vom FA zurückfordern kann.
Jetzt bin ich aber noch auf was anderes gestoßen. Ich war bisher der Meinung, mit Abgeltungssteuer sind jegliche Steuerschulden abgegolten, jetzt habe ich beim Stöbern im Internet auf einer Bankseite zu dem Thema gelesen: „Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, kann auch diese automatisch abgeführt werden, hierzu ist ein schriftlicher Auftrag notwendig. Liegt der Bank dieser Auftrag nicht vor, sind Sie zur Angabe Ihrer Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung verpflichtet.“
Nun muss ich gestehen, war mir neu, dachte mit der Abgeltungssteuer ist jede Steuerschuld erledigt, aber Kirchensteuer offensichtlich nicht. Da habe ich anscheinend unwissend (Kirchen-)Steuern auf die Kapitalerträge nicht abgeführt.
Inzwischen habe ich ja mitbekommen, bekommt Vater Staat Geld, da kann er es nachfordern, habe ich zuviel bezahlt, dann bekomme ich es nur unter bestimmten Voraussetzungen laut §173 AO zurück. Was meinen Sie jetzt in dem Fall? Jetzt muss ich doch meine Kapitalerträge angeben, weil ich auf die keine Kirchensteuer bezahlt habe. Berührt das dann evtl. auch den Einkommensteuerbescheid, so dass ich über diesen „Umweg“ vielleicht doch noch an die zuviel bezahlte Einkommensteuer komme?
Robert