Rückforderung zuviel gezahlter (Studien)Rückmeldegebühren

Hallo,
gemäß eines entsprechenden Urteils wurden Rückmeldegebühren für ein neues Semester für verfassungswidrig erklärt. Man konnte diese (bis Ende 2013) zurückfordern. Soweit alles klar. Ein Freund von mir hat die Rückforderung im März 2013 schriftlich formlos für einige Semester gegenüber seiner Fachhochschule erklärt. Hierfür wurde ein entsprechender Musterbrif der AStA verwendet. Es wurde die genaue Anzahl der Semester und die Endsumme benannt. Der Eingang dieser Rückforderung wurde ihm im April 2013 schriftlich bestätigt mit der Bitte um etwas Geduld, aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl von Anträgen.
Seit dem „Still ruht der See“: Kein Bescheid, keine weitere Reaktion, nichts. Wie gesagt: Seit April 2013 !. Eine schriftliche Nachfrage vor ein paar Wochen per Fax und Brief mit Fristsetzung zum Geldeingang bis 28.2.2014 (heute) wurde nicht beantwortet.

Was kann mein Freund nun tun? Gibt es Verjährungsfristen? Mahnbescheid beantragen? Rechtsanwalt aufsuchen (wer zahlt die Kosten)?
Kann jemand einen Hinweis geben?

Hallo,

Zunächst einmal wäre zu klären,ob er überhaupt dazu gehört…zu dem Personenkreis,der von diesem Urteil erfasst wird…

Das ist abgeklärt und 100% sicher. Unabhängig davon, hätte es wohl in diesem langen Zeitraum ja zumindestens einen Ablehnungebescheid geben müssen wenn dem nicht so sein sollte. Aber, wie gesagt: Keinerlei Reaktion, bis auf die Eingangsbestätigung vom April
2013.